Entwurf des Bebauungsplans lässt noch stärkere Beeinträchtigung durch zunehmenden Verkehr befürchten

Jedes “Loch” zugeparkt – das gilt allerdings für ganz Schierstein…

Auf Seite 70 der Begründung zum Bebauungsplan für den Osthafen heißt es:

[…] der zeitlich eingrenzbare Anliegerverkehr wird auch im Zentrum des Plangebietes zunehmen, er wird sich allerdings durch die große Tiefgarage vielfach in Tiefgeschossen abspielen. Die Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den angrenzenden Gewerbegebieten werden dadurch nicht beeinträchtigt. Auch die Wirkungen auf die umliegenden Gebiete insbesondere auf die Wohnbebauung Storchenallee wird sich durch die geplante Nutzung als Bürostandort nicht verändern, zumal die Zufahrt über die Rheingaustraße beidseitig durch das GE 2 begrenzt wird und der ruhende Verkehr überwiegend in Tiefgaragen untergebracht ist.“

Diese Bewertung kann so nicht zutreffen, zumal sie auch nicht den Rückschlüssen entspricht, die sich aus den Ausführungen des Stadtplanungsamtes zur Osthafenbebauung in der Ortsbeiratssitzung am 19. Juni 2019 ziehen lassen. Demnach müssen für das Gebiet am Osthafen Schierstein 350 Parkplätze nachgewiesen werden, die sämtlich in einer Tiefgarage realisiert werden sollen. Damit hätte allerdings nur ungefähr jeder zweite, der in den neuen Büros arbeitet, einen Parkplatz. Ein zusätzliches Parkhaus wäre im Plangebiet zwar möglich, sei aber kein Muss und bisher gibt es wohl auch noch niemanden, der dieses bauen und bezahlen will.

Es ist also davon auszugehen, dass mindestens weitere 350 Büroangestellte Tag für Tag nach Parkplätzen im ohnehin schon komplett „zugeparkten“ Ortskern von Schierstein suchen werden. Dies stellt eine erhebliche Belastung der angrenzenden Wohngebiete durch Parksuchverkehr und zusätzliche parkende PKW dar. Ein Verkehrskonzept, das diesem Problem begegnet, existiert nicht.

Schon jetzt ist das Gebiet rund um den Osthafen tagsüber komplett “zugeparkt” und durch Parksuchverkehr belastet.