Entwurf des Bebauungsplans ermöglicht Ansiedlung von Clubs und Diskotheken

Wenn die Sonne im Westen im Rhein versinkt, könnte die Party im Osten Schiersteins demnächst erst so richtig losgehen…

Disko in Schierstein? Hört sich erstmal an wie ein Scherz, ist aber nach den Planvorgaben zum Osthafen tatsächlich möglich.

Auf Seite 18 der Begründung heißt es hierzu: „Darüber hinaus sind folgende Nutzungen ausnahmsweise zulässig, da sie der Ergänzung des Nutzungsangebots und einer zeitgemäßen und attraktiven Arbeitsumgebung dienen und freizeitbezogene Nutzung der Hafenlage fördern: […] 

  •   sowie Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zulässig, außer solchen, die dem Glücksspiel dienen.“

In der Ortsbeiratssitzung am 19. Juni 2019 konkretisierte der Vertreter des Stadtplanungsamtes die möglichen Nutzungen wie folgt: Außer Gewerbeflächen seien auch Vergnügungsstätten möglich. Das seien zum Beispiel auch Clubs oder eine Diskothek, aber kein Glücksspiel und auch kein Bordell. Auf Nachfrage in Sachen Clubs und Diskothek wurde erläutert, eine Diskothek sei am Osthafen eine gute Option, da sie dort niemanden störe, anders als zum Beispiel das ehemalige „Gestüt Renz“ in der Stadt.