Bebauungsplan Osthafen verhindert dauerhaft die Realisierung einer „Öffentlichen Grünfläche – Parkanlage“

Gültiger Bebauungsplan Schierstein 1980/01 – Quelle: Webseite der Stadt Wiesbaden

Im derzeitig noch gültigen Bebauungsplan Schierstein 1980/01 „Spazierweg – Osthafen“ ist eine signifikante Fläche als „Öffentliche Grünfläche – Parkanlage“ vorgesehen.

Der neue Bebauungsplan lässt keinerlei Möglichkeit für eine öffentlich zugängliche Grünanlage – auch nicht für eine Teilfläche, die als öffentliche Freizeitfläche nutzbar wäre. Die gesamten Flächen werden – abgesehen von Zuwegen – komplett privatisiert, also der Allgemeinheit entzogen. Dies ist für die Menschen in ganz Wiesbaden eine Verschlechterung gegenüber dem derzeit gültigen Bebauungsplan, der eine Grünanlage vorsieht.

Das Vorhaben widerspricht auch einem einstimmig beschlossenen Antrag des Schiersteiner Ortsbeirats vom 25. März 2015, in dem es heißt:

„Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass im Rahmen einer möglichen Bebauung des Osthafens […] die Planung im Bereich des Osthafens auch Flächen bzw. Einrichtungen für „Allgemeinnutzung“ (Freizeitgestaltung, Restauration (Außenbewirtschaftung) etc.) vorsieht.“

In der Begründung des Antrags heißt es:

„Flächen / Einrichtungen der „Allgemeinnutzung“ im Bereich des Osthafens würden die freizeitmäßige Nutzung des Schiersteiner Hafens auf das Gebiet des Osthafens erweitern. Verbunden durch die künftige Dieter-Horschler-Promenade würde ein weiterer Nutzungsschwerpunkt entstehen. Der Osthafen würde zugleich auch das Tor zu den Rheinwiesen und zur Bismarksaue. Eine rein gewerbliche bzw. büromäßige Nutzung des Osthafenbereichs würde diese Chancen verspielen.“

Die Flächen, die in der Vergangenheit als Brachflächen ungenutzt blieben, sollten zumindest zu dem im derzeit noch gültigen Bebauungsplan von 1980 festgelegten Maß der seit langem vorgesehen Grünflächenentwicklung zugeführt werden.