Am Rosenmontag 2021 wurden mit Baumfällungen entlang der Ostseite des Schufa-Gebäudes erste Tatsachen zur Bebauung des Areals geschaffen. Betroffen ist das bereits vor dem Beschluss über den Bebauungsplan an einen Investor verkaufte Grundstück, das direkt an das Schufa-Gebäude anschließt.

Für alle anderen Grundstücke sollten gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 Einschränkungen bzgl. der Bebaubarkeit mit der SEG vereinbart werden. Unbekannt ist, ob die Stadt Wiesbaden inzwischen wie vereinbart, einen dazu notwendigen Gesellschafterbeschluss der SEG erwirkt hat. Zukunft Schierstein hat darum heute in einem Brief an Oberbürgermeister Mende nachgefragt, wie weit die Stadt mit der Umsetzung der bereits im September beschlossenen Einschränkungen zur Bebauung des Osthafens ist.

Der Brief ist hier abrufbar:

Brief an OB Mende, Osthafen – Gesellschafterbeschluss SEG, 15.2.2021

Es geht um folgenden Sachverhalt: Flankierend zum Beschluss über den Bebauungsplan Osthafen hatte die Rathauskoalition aus CDU, Grünen und SPD im September 2020 wenige Zugeständnisse bezüglich der Bauhöhen und -breiten am Osthafen beschlossen. Damit sollte unter anderem sichergestellt werden, dass kein Hochhaus auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken errichtet wird und dies auch bei einem Verkauf an einen Investor ausgeschlossen ist. Außerdem sollte vermieden werden, dass eine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

Der beschlossene Bebauungsplan selbst schließt all dies nicht aus. Darum sollte die SEG als möglicher Bauherr oder Vermarkter der Grundstücke in die Pflicht genommen werden. Dazu ist allerdings ein Gesellschafterbeschluss notwendig, den der Magistrat der Stadt Wiesbaden erwirken sollte.

Ob und wann dieser Gesellschafterbeschluss getroffen wurde, ist nicht öffentlich bekannt.
Falls der Magistrat fünf Monate nach der Verabschiedung des Bebauungsplans noch keinen Gesellschafterbeschluss zum Osthafen erwirkt haben sollte, ist die Stadtentwicklungsgesellschaft auch noch nicht verpflichtet, geringere Bauhöhen und -breiten am Osthafen einzuhalten als sie der Bebauungsplan vorsieht. Auch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten „Hochhäuser” und „Bauriegel” an den Hafen setzen.

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom September 2020 würden so ad absurdum geführt. Die Rodungen am Osthafen zeigen, dass keine weitere Zeit verstreichen sollte, um zumindest für die anderen Grundstücke noch zu retten, was gerettet werden kann.