Schiersteiner Osthafen: Und täglich grüßt das Murmeltier

Zur Ortsbeiratssitzung am 1. Oktober 2025, um 19 Uhr, diesmal in der Auferstehungsgemeinde, Heinrich-Zille-Straße 48, stellt Zukunft Schierstein erneut einen Antrag zum Schiersteiner Osthafen. "Täglich grüßt das Murmeltier", dürften sich die aufmerksamen Schiersteinerinnen und Schiersteiner denken. Doch die vorherigen vier Anträge des Ortsbeirats zum Osthafen (seit Anfang 2022 !) hat die Stadt Wiesbaden bis heute (26. September 2025) nicht beantwortet, obwohl es um Fragen wie Hochwasserschutz oder Barrierefreiheit geht.

Trotzdem – oder gerade deswegen – müssen wir auch im Oktober 2025 erneut fragen: Wie hält die Stadt es mit dem Osthafen, insbesondere dem dortigen Hochwasserschutz, für den es klare Vorgaben gibt, die auch eingehalten werden müssen, wenn nun der neue Investor Pockrandt seinen Bürokomplex dort realisieren will.

Warum dieser erneute Antrag (hier abrufbar: Antrag Oktober 2025, Hochwasserschutz Osthafen):

Nach deutschem Baurecht ist eine neue Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers untersagt. In diesem "Hochwasser-Bereich" liegen aber Teile des Gebiets am Osthafen, die nun der Investor Pockrandt GmbH mit Bürogebäuden bebauen will.

Um eine Ausnahme von diesem Bauverbot im Hochwassergebiet zu ermöglichen, hatte das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den Osthafen zur Bedingung gemacht, dass ein Stauraumkanal als Ausgleich für die verlorene Überflutungsfläche auf dem Gelände am Osthafen errichtet wird, bevor mit der Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers begonnen wird (siehe: Festsetzungen zum Hochwasserschutz - Stauraumkanal).

Der damalige für die Bebauung des Osthafens zuständige SEG-Vertreter Roland Stöcklin hatte hierzu im November 2024 vor dem Schiersteiner Ortsbeirat geäußert, „zwei Schubkarren Erdaushub“ dürften reichen, um den Retentionsraum – also die Überflutungsfläche – auszugleichen, die durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Der laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehene Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt. (Siehe hierzu auch unseren Bericht auf dieser Homepage sowie den Bericht des Wiesbadener Kuriers ).

Auf (erneute) Nachfragen beim Regierungspräsidium Darmstadt hat sich ergeben, dass sehr wohl zunächst der im Bebauungsplan ausdrücklich festgeschriebene Stauraumkanal gebaut und eine neue wasserrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium beantragt und dazu diverse Unterlagen eingereicht werden müssen.

Dies war bis zum 15. September 2025 offenbar nicht geschehen.

Leider ergeben sich aus den Äußerungen des damaligen SEG-Vertreters ("Stauraumkanal vorerst nicht nötig") Zweifel, ob die Stadt Wiesbaden die Vorgaben in Bezug auf die notwendige wasserrechtliche Genehmigung zur weiteren Bebauung des Osthafens umsetzen wird.

Die Zweifel nähren sich vor allem auch daraus, dass wir bereits an anderer Stelle schmerzlich erfahren haben, dass von den Vorgaben des Bebauungsplans und der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Zusatzvereinbarung (0304 vom 17. September 2020) abgewichen wurde. Beispiele:

  • Die zugesagte und beschlossene barrierefreie Zuwegung zur Hafenpromenade wurde nicht realisiert. Die Benutzung des sog. „Eisernen Stegs“ ist für gehbehinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
  • Die zugesagte und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplante Neugestaltung des Platzes vor der Bootsrampe am Osthafen ist ebenfalls bis zum heutigen Tag nicht einmal begonnen.

Sollte auch beim Stauraumkanal nicht den Vorgaben gefolgt werden, kann es im Falle eines hundertjährigen Hochwassers zu einer gefährlichen Situation kommen.

 

 


Hochwasserschutz am Osthafen: SEG-Vertreter hält offenbar zwei Schubkarren Erdaushub für ausreichend

In der Ortsbeiratssitzung am 13. November 2024, hatte Schierstein überraschend Besuch von Roland Stöcklin, Geschäftsführer der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft. Er sei extra wegen eines Antrags zum Osthafen gekommen, der auf der Tagesordnung zur Ortsbeiratssitzung stand. Angekündigt hatte er sein Kommen nicht und musste daher zwei Stunden warten, bis er sich zum Antrag äußern konnte, um - wie er dem Gremium erklärte - so die Verwaltung von unnötigem Schriftverkehr mit dem Schiersteiner Gremium zu entlasten. Zum Thema Hochwasserschutz und Bauen im Überschwemmungsgebiet äußerte er: Zwei Schubkarren Erdaushub dürften reichen, um den Retentionsraum auszugleichen, der durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Ein laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehener Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt.

Read more


Hochwasserschutz am Osthafen?

Wie ist es um den Hochwasserschutz am Osthafen bestellt? Diese Frage stellt sich vor allem jetzt, da es mit der Bebauung dort weitergehen soll. Diesmal im Bereich des 100jährigen Hochwassers – also im Überflutungsgebiet, wenn der Rhein auf einen Pegel steigt, der im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Dass solche „Jahrhundertfluten“ inzwischen leider häufiger auftreten können als „einmal in 100 Jahren“ hat Deutschland allein in den vergangenen Monaten erfahren.

Der Bebauungsplan „Osthafen“ sieht darum auch zwingend einen Stauraumkanal vor, um die durch eine Bebauung verlorene Retentionsfläche (also die Überflutungsfläche) am Osthafen zu ersetzen. Denn klar ist: Jede Versiegelung verringert den Schutz vor Hochwasser. Nicht nur für die neu entstehenden Gebäude, sondern auch für die bereits bestehende Bebauung flussabwärts – in diesem Fall auch und gerade in Schierstein.

Quelle: Karte der Landeshauptstadt Wiesbaden zu den Hochwasserüberschwemmungsgrenzen Schierstein.

Laut den sogenannten „Textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan gilt:

„Mit der Errichtung oberirdischer baulicher Anlagen auf Flächen, die innerhalb der in der Planzeichnung dargestellten HQ-100 Linie (Anm.: Bereich eines Jahrhunderthochwassers) des Hochwasserrisikomanagementplans liegen, darf erst begonnen werden nachdem der Stauraumkanal in Betrieb genommen worden ist.“

Die noch unbebauten Flächen am Osthafen liegen – wie schon ausgeführt – sämtlich im Bereich des 100jährigen Hochwassers – HQ-100. Das heißt, der Stauraumkanal müsste errichtet und in Betrieb genommen werden, bevor der Projektentwickler der nun angedachten Bürobebauung am Osthafen, die Pockrandt Management GmbH, mit der Bebauung seines Grundstücksteils beginnt.

Den Menschen in Schierstein sollte unbedingt daran gelegen sein, dass dieses „Bauwerk“ nicht in „Vergessenheit“ gerät (so wie der im Bebauungsplan eingezeichnete barrierefreie Zugang vom Kormoranweg zum Hafen). Interessant ist auch: Wer ist für die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung des Stauraumkanals zuständig und wer trägt die Kosten hierfür? Und nicht zuletzt: Wann wird der Stauraumkanal errichtet?

Die Fraktion Zukunft Schierstein stellt unter anderem zu diesen Fragen einen Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 13. November 2024.


Privacy Preference Center