Hochwasserschutz am Osthafen: SEG-Vertreter hält offenbar zwei Schubkarren Erdaushub für ausreichend

In der Ortsbeiratssitzung am 13. November 2024, hatte Schierstein überraschend Besuch von Roland Stöcklin, Geschäftsführer der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft. Er sei extra wegen eines Antrags zum Osthafen gekommen, der auf der Tagesordnung zur Ortsbeiratssitzung stand. Angekündigt hatte er sein Kommen nicht und musste daher zwei Stunden warten, bis er sich zum Antrag äußern konnte, um - wie er dem Gremium erklärte - so die Verwaltung von unnötigem Schriftverkehr mit dem Schiersteiner Gremium zu entlasten. Zum Thema Hochwasserschutz und Bauen im Überschwemmungsgebiet äußerte er: Zwei Schubkarren Erdaushub dürften reichen, um den Retentionsraum auszugleichen, der durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Ein laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehener Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt.

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Hochwasserschutz am Osthafen?

Wie ist es um den Hochwasserschutz am Osthafen bestellt? Diese Frage stellt sich vor allem jetzt, da es mit der Bebauung dort weitergehen soll. Diesmal im Bereich des 100jährigen Hochwassers – also im Überflutungsgebiet, wenn der Rhein auf einen Pegel steigt, der im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Dass solche „Jahrhundertfluten“ inzwischen leider häufiger auftreten können als „einmal in 100 Jahren“ hat Deutschland allein in den vergangenen Monaten erfahren.

Der Bebauungsplan „Osthafen“ sieht darum auch zwingend einen Stauraumkanal vor, um die durch eine Bebauung verlorene Retentionsfläche (also die Überflutungsfläche) am Osthafen zu ersetzen. Denn klar ist: Jede Versiegelung verringert den Schutz vor Hochwasser. Nicht nur für die neu entstehenden Gebäude, sondern auch für die bereits bestehende Bebauung flussabwärts – in diesem Fall auch und gerade in Schierstein.

Quelle: Karte der Landeshauptstadt Wiesbaden zu den Hochwasserüberschwemmungsgrenzen Schierstein.

Laut den sogenannten „Textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan gilt:

„Mit der Errichtung oberirdischer baulicher Anlagen auf Flächen, die innerhalb der in der Planzeichnung dargestellten HQ-100 Linie (Anm.: Bereich eines Jahrhunderthochwassers) des Hochwasserrisikomanagementplans liegen, darf erst begonnen werden nachdem der Stauraumkanal in Betrieb genommen worden ist.“

Die noch unbebauten Flächen am Osthafen liegen – wie schon ausgeführt – sämtlich im Bereich des 100jährigen Hochwassers – HQ-100. Das heißt, der Stauraumkanal müsste errichtet und in Betrieb genommen werden, bevor der Projektentwickler der nun angedachten Bürobebauung am Osthafen, die Pockrandt Management GmbH, mit der Bebauung seines Grundstücksteils beginnt.

Den Menschen in Schierstein sollte unbedingt daran gelegen sein, dass dieses „Bauwerk“ nicht in „Vergessenheit“ gerät (so wie der im Bebauungsplan eingezeichnete barrierefreie Zugang vom Kormoranweg zum Hafen). Interessant ist auch: Wer ist für die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung des Stauraumkanals zuständig und wer trägt die Kosten hierfür? Und nicht zuletzt: Wann wird der Stauraumkanal errichtet?

Die Fraktion Zukunft Schierstein stellt unter anderem zu diesen Fragen einen Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 13. November 2024.