Dieser Beitrag ist wortgleich erschienen auf westfeld-erhalten.de/aktuelles am 6. Juli 2025

Eins vorweg:

Die Ortsbeiräte Dotzheim und Schierstein haben sich in ihrer gemeinsamen Sondersitzung am 2. Juli 2025 einstimmig gegen die Pläne der Stadt Wiesbaden zur Bebauung des Westfelds zwischen Dotzheim und Schierstein gestellt. Die Gründe dafür sind auf dieser Website ausführlich dargelegt. Es gibt viel zu berichten von dieser Sondersitzung. Wir beginnen hier mit dem Thema Geld: 

Private Eigentümer müssen mit “Umlegung” rechnen und könnten finanziell “in die Röhre” gucken

Im Westfeld gibt es sehr viele private Grundstückseigentümer. Manche wollen ihre Grundstücke behalten – auch um eine großflächige Bebauung im Westfeld zu verhindern. Andere hoffen vielleicht, durch die geplante Erschließung des Gebiets für Wohnungsbau und/oder Gewerbe zu einer Wertsteigerung für ihr Grundstück zu kommen und erwarten einen lukrativen Verkauf. Doch was ist dran an dieser Hoffnung?

“Enteignung” wie am Ostfeld?

Vom Ostfeld wissen wir, dass die Stadt die Ankaufspreise für Grundstücke niedrig halten kann durch eine sogenannte Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM). Im Verhältnis sollen dort wohl nur wenige Euro je Quadratmeter an die privaten Eigentümer gezahlt werden, während die Stadt ein Vielfaches dafür von bauwilligen Investoren bekäme. Sich dagegen zu wehren, versuchen gerade die betroffenen Landwirte in Gerichtsverfahren. Doch die Ausgangslage ist so schwer, dass die SEM sich für die dortigen Eigentümer eher wie eine Enteignung darstellt.

Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, aber sogenanntes “Umlegungsverfahren” möglich

Eine solche SEM soll im Westfeld aber nicht greifen, versicherten die Verwaltungsmitarbeiter des Stadtplanungsamts bei der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Dotzheim und Schierstein am 2. Juli 2025. Hierfür dürften schlichtweg die Voraussetzungen nicht vorliegen. Aber – und das räumten sie auf Anfrage ein – ein sogenanntes “Umlegungsverfahren” sei durchaus denkbar.

Und dann – soviel vorweg – könnten auch die Eigentümer im Westfeld kaum bis gar nicht finanziell profitieren.

So funktioniert es …

Wie das geht? So:

Das Umlegungsverfahren ist in den Paragraphen 46 ff. Baugesetzbuch geregelt. Danach kann die Umlegung – also der Tausch von Grundstücken – angeordnet werden, wenn ein Bebauungsplan nicht ohne eine Neuordnung der Grundstücke zu verwirklichen ist und nicht zu erwarten ist, dass die Eigentümer ihre Grundstücke auf freiwilliger bzw. privatrechtlicher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können oder wollen.

Vor allem am Westfeld mit seinen vielen schmalen Einzelparzellen wahrscheinlich

Dieses Verfahren dürfte insbesondere im Fall der vielen Einzelparzellen im Westfeld wahrscheinlich werden. Hier kann aufgrund der sehr schmalen Zuschnitte der meisten Grundstücke kaum ein einzelner Eigentümer allein im Rahmen eines evtl. demnächst gültigen Bebauungsplans tätig werden.

Auch Eigentümer die gerne die Pläne zur Umstrukturierung blockieren möchten, und darum ihre Grundstücke nicht an die Stadt abgeben wollen, könnten so umgangen werden.

Eigentümer müssten sich mit Tauschgrundstücken zufrieden geben

Mit dem Verfahren der „Umlegung“ könnte die Stadt zusammenhängende Gebiete „freischaufeln“, indem sie den dortigen Eigentümern andere Grundstücke im Gebiet zum Tausch gibt, die ohnehin nicht bebaut werden sollen.

Eine Goldgrube für die privaten Grundstückseigentümer ist das Westfeld also vermutlich nicht.

Darstellung unten – Eigentumsverhältnisse im Westfeld (Stand November 2022)

Braun: Land, Rosé: Stadt, ohne Farbe: Privat. Mögliche Baufenster schwarz umrandet. (Quelle: Präsentation der Stadt Wiesbaden zur Sitzung am 1. November 2022)

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