Zum seit Dezember gesperrten Schulbootshaus im Schiersteiner Hafen zeichnen sich erste Lösungsansätze ab. Fest steht, dass das jetzige Schulbootshaus nicht mehr in Betrieb genommen werden darf. Zu groß sind die Schäden. Die Planung für einen Ersatzneubau an derselben Stelle hat inzwischen die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Wiesbaden übernommen und bereits erste Planungsschritte unternommen. Da der Neubau noch mindestens anderthalb Jahre auf sich warten lassen dürfte, soll noch in diesem Frühjahr ein Provisorium errichtet werden.
Inzwischen besteht Hoffnung, dass bald auf der „Regattawiese“ im Westhafen ein Zelt zur Lagerung der Boote aufgebaut werden darf – allerdings unter strengen Auflagen und nur mit Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Denn die Wiese grenzt an ein Naturschutzgebiet, liegt im Trinkwasserschutzgebiet II und in der Hochwasserzone. Eine der Auflagen wird sein, das Provisorium so nah wie möglich an das Ufer zu stellen, damit die Wiese möglichst wenig betreten werden muss, um mit den Booten ins Wasser zu gelangen. Außerdem muss das geplante Zelt „durchströmbar“ sein. Das bedeutet, es muss vom Boden aus für 15 cm geöffnet bleiben. Ein Gitter ist allerdings erlaubt, um zu verhindern, dass Tiere sich in das Innere verirren.
Der Schwimmclub (SCW) stellt den Nutzern des Schulbootshauses für die Zeit, in der das Provisorium notwendig ist, seine Sanitäranlagen zur Verfügung.
Ein mobiler Steg soll zudem von der nördlich gelegenen Steintreppe aus, die am Westhafen zum Wasser führt, begehbar sein. Hierzu wird in den nächsten Wochen die Steintreppe, die durch mehrere Hochwasser stark unterspült ist, wiederhergestellt.
Da die „Regattawiese“ auch für Veranstaltungen genutzt wird, stehen nun noch Gespräche an, beispielsweise das Hafenkino „Schiff“ in diesem Jahr etwas weiter südlich auf der Wiese im Westhafen unterzubringen oder auf der Festwiese. Bereits im vergangenen Jahr musste das „Schiff“ auf die Festwiese umziehen, nachdem die Wiese im Westhafen wegen eines Hochwassers im Sommer unbenutzbar geworden war.
Nachdem die Details mit dem Zeltbauer geklärt sind, soll schnellstmöglich der Antrag zur Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium gestellt werden.