Im Oktober 2022 stellte der Ortsbeirat Fragen zum Osthafen. Unter anderem, wollte das Gremium wissen, welche Grundstücke die Stadt vermarkten konnte, seit dem Beschluss im Stadtparlament am 17. September 2020, den Osthafen zu bebauen.
Wörtlich antwortet Dezernent Andreas Kowol auf unsere Frage von vor drei Jahren:
„Für die im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden befindlichen Grundstücke hat seit 2023 eine Marktansprache erfolgt. Das Grundstück für die Teilfläche SO3 konnte 2025 an den Projektentwickler PockrandtManagement GmbH veräußert werden.
Der Vermarktungsprozess ist aufgrund des weiterhin schwierigen Marktumfeldes noch nicht vollständigabgeschlossen. Für die Teilflächen SO1 und SO2 finden ebenfalls Vermarktungsgespräche statt, sind aber derzeitnoch nicht abgeschlossen. Im Juni 2025 konnte ein Letter of Intent für den Verkauf der Teilfläche SO 1 unterschrieben werden, die Ankaufsprüfung ist aber noch nicht abgeschlossen.“


Außerdem wollte der Ortsbeirat im selben Antrag wissen, wann die Weiterentwicklung der Hafenpromenade am Osthafen geplant ist. Hier sind laut dem im September 2020 beschlossenen Bebauungsplan z.B. Verkehrsberuhigungen vorgesehen: Vom Ortskern kommend soll der Rad- und Fußweg an der Promenade bis zum Bootskran ausgebaut werden. Außerdem sollen an der Promenade vor den Baugrundstücken 18 neue Bäume gepflanzt werden. Auch der Bereich der Kreuzung an der Hafenpromenade sollte für die Freizeitnutzung in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern von Schierstein aufgewertet werden. Erste Ideen dazu bietet auch das Rhein-Main-Ufer.Konzept.

Hierauf antworte der Dezernent:
„Fragen in Verbindung mit einem Um- und Ausbau der Hafenpromenade sowie dem daran anschließenden Kreuzungsbereich Hafenpromenade/Hafenweg und die Anbindung dieser Stelle an die Rheingaustraße können ausschließlich durch den Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – beantwortet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Abschnitte befinden.“
Vom Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – hat der Ortsbeirat allerdings bis heute keine Antwort bekommen. Zur Erklärung: Der Ortsbeirat kann seine Anträge ausschließlich an den Magistrat der Stadt Wiesbaden richten, der dann die Beantwortung in der Stadt veranlasst.