Zur Ortsbeiratssitzung im November 2021 hatte Zukunft Schierstein um Klärung gebeten, wo am Schiersteiner Hafen Leinenpflicht besteht. Zwar trifft die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wiesbaden in § 9 Abs. 2 grundsätzliche Aussagen dazu, wo in Wiesbaden Hunde an der Leine zu führen sind:

 

Doch welche Bereiche rund um den Schiersteiner Hafen als Grünanlagen gelten, in denen Hunde nicht frei laufen dürfen, das sollte nun eindeutig geklärt werden. Anlass waren Bußgelder, die erst vor wenigen Wochen gegenüber nichtsahnenden Bürger*innen erhoben worden waren, weil sie ihre Hunde im Bereich des Westhafens nicht angeleint hatten.

Mit einer Karte, auf der die Grünflächen eingezeichnet sind, für die Leinenpflicht besteht, schafft die Verwaltung nun Klarheit:

Wichtig ist, dass über die eingezeichneten Flächen hinaus auch eine Leinenpflicht besteht:

  • in Fußgängerzonen, auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen sowie in Durchgängen und Unterführungen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten,
  • auf beschilderten Waldlehrpfaden.