Ein Jahr ist es nun her, dass ein erneuter tödlicher Verkehrsunfall im Bereich Rheingaustraße/Hafenweg für große Betroffenheit und Trauer in Schierstein sorgte. Eine Frau aus Mainz, die am 29. September 2025 an der Kreuzung Rheingaustraße/Äppelallee/Hafenweg mit ihrem Fahrrad unterwegs war, wurde so schwer bei einem Verkehrsunfall mit einem Kastenwagen verletzt, dass sie starb. Zum Unfallhergang schrieb der Wiesbadener Kurier damals:

„Laut Polizei wollte ein 47-jähriger Fahrer eines weißen Kastenwagens gegen 12 Uhr von der Rheingaustraße kommend nach rechts in die Äppelallee abbiegen. Beim Abbiegevorgang kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Auto und einer Fahrradfahrerin. Die 50-jährige Radfahrerin wurde dabei zunächst schwerst verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Dort verstarb sie in der Nacht auf Dienstag.“

Geisterrad und Unfallstelle an der mittleren Verkehrsinsel

Eine Woche nach dem tödlichen Unfall organisierte der ADFC eine Fahrraddemonstration und stellte an der Verkehrsinsel neben der Unfallstelle ein weiß lackiertes Fahrrad auf – ein sogenanntes „Geisterrad“. Das Rad erinnert bis heute an den Unfalltod der Radfahrerin und soll auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen.

Mahnwache an der Unfall-Kreuzung im Oktober 2025

Am 26. Oktober 2025 versammelten sich vor allem Menschen aus Schierstein zu einer von zwei ortsansässigen Bürgerinnen organisierten Mahnwache am Osthafen. Die Mahnwache galt vor allem der an der Kreuzung verstorbenen Frau, erinnerte aber auch an den Unfall, bei dem nur wenige Meter entfernt im Hafenweg im Juni 2021 eine weitere Radfahrerin ums Leben kam. Sie war damals auf ihrem Fahrrad von einem LKW erfasst worden und starb noch am Unfallort. Hier stand ebenfalls einige Zeit lang ein weißes „Geisterrad“, das inzwischen entfernt wurde.

Unfallstelle Juni 2021

Die Organisatorinnen der Mahnwache beschrieben einen weiteren neuralgischen Punkt unmittelbar am Osthafen an der Kreuzung zwischen Hafenweg, Weg zur Bootsrampe und dem neuen breiten Fahrradweg in Richtung Biebrich. Hier sei der nächste Unfall schon vorprogrammiert, weil zum einen Tempo 50 erlaubt sei auf einem Weg, der stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird und andererseits für Ortsunkundige nicht ersichtlich sei, dass an dieser Kreuzung ein Fahrradweg ende.

 

Der Ortsbeirat Schierstein hatte sich zuvor in seiner  Sitzung am 1. Oktober 2025 im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall vom 29. September 2025 mit der Verkehrssituation in Schierstein beschäftigt und unter anderem beantragt:

  • den Kreuzungsbereich Rheingaustraße/Äppelallee/Hafenweg durch bauliche und technische Maßnahmen (insbesondere für Radfahrer und Fußgänger) sicherer zu machen,
  • in der Rheingaustraße eine Tempo-30-Regelung von der Reichsapfelstraße bis zur Schiersteiner Brücke einzurichten.
  • für die nächste Sitzung am 5. November 2025 das Radbüro einzuladen, um gemeinsam zu erörtern, welche Verbesserungen der Verkehrsführung möglich sind.

Zum Antrag geht es hier: https://piwi.wiesbaden.de/dokument/v/3553960

Eine öffentlich einsehbare Antwort der Verwaltung auf diesen Antrag gab es bis heute (29. September 2026) nicht.

In der Sitzung vom 5. November 2025 beantragte die AG Verkehr im Ortsbeirat:

für den Hafenweg Tempo 30 anzuordnen und im Kreuzungsbereich Hafenweg eine Aufpflasterung mit roter Fahrradwegmarkierung anzubringen.

Begründung: Der neu gebaute Fahrradweg endet direkt auf der Kreuzung des Hafenwegs. Für Fahrzeuge/LKW, die von der Rheingaustraße kommen, ist der neue Radweg, durch einen bewachsenen Zaun nicht einsehbar. Auch Radfahrer, von Biebrich kommend, können den Kreuzungsbereich vorher nicht einsehen. Die abgesenkte Bordsteinkante vermittelt aber den Eindruck weiter ungehindert geradeaus fahren zu können.Tatsächlich handelt es sich um eine Kreuzung bei der vier Teile des Hafenwegs und der neue Fahrradweg aufeinanderstoßen. Tempo 30 und eine deutliche Aufpflasterung zum Schutz der Fahrradfahrer und Fußgänger ist hier unbedingt nötig.

Die Antwort des damaligen Verkehrsdezernenten Andreas Kowol hierzu kam am 14. Februar 2026 und lautete:

Ich habe die mir zugeordneten Fachämter gebeten, in diesem Bereich aufgrund des hohen Fußverkehrsaufkommens eine Tempo 30-Zone zu planen und anzuordnen.

Das Tiefbau- und Vermessungsamt bewertet eine Aufpflasterung des Querungsbereiches der Radverkehrsverbindung im Hafenweg als keine dauerhafte und zielführende Maßnahme. Die Querungsstelle liegt im Kurvenbereich und in einem Abschnitt mit erhöhtem Schwerlastaufkommen, durch den Lenkvorgang wird dies zu Verschiebungen der Steine führen. Zudem verändert eine Aufpflasterung die Vorfahrtssituation nicht, sondern erhöht lediglich die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs auf querende Personen, vermittelt jedoch gleichzeitig dem Radfahrenden durch den optisch hervorgehobenen „Streifen“ eine Bevorrechtigung. Das Tiefbau- und Vermessungsamt wird prüfen, welche Maßnahmen dauerhaft zum Schutz von Rad fahrenden und zu Fuß gehenden Personen ergriffen werden können.

Änderungen an der Verkehrssituation hat es bislang weder im Hafenweg noch an der Deutung in der Rheingaustraße gegeben.

 

 

 

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