Baugrube im Überschwemmungsgebiet am Schiersteiner Osthafen

Wer hat eigentlich zu verantworten, dass Wiesbaden zum Teil ganz schön nah am Wasser bzw. mitten in den Überschwemmungsgebieten am Rhein gebaut hat. Unsere Kommunalpolitiker in der Stadtverordnetenversammlung?

„Das kriegen wir nicht mit“, nimmt Nadine Ruf, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Rathausfraktion die Stadtverordneten in einem Beitrag im Wiesbadener Kurier vom 31. August 2021 in Schutz. Die Verantwortung für Ausnahmegenehmigungen zum Bauen liege bei den Fachämtern, ist Ruf sich mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Daniela Georgi einig. Und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Christiane Hinninger verweist im selben WK-Beitrag – auch in Übereinstimmung mit Ruf – darauf, dass die Kommune ja nicht unbedingt Einflussmöglichkeiten auf diese Ausnahmegenehmigungen habe.

Sind den Stadtverordneten also die Hände gebunden bzw. sind sie überhaupt nicht eingebunden in die Entscheidungen, ob und was in Wiesbadener Überschwemmungsgebieten gebaut wird?

Zumindest bei der zum Teil bereits im Bau befindlichen und noch zusätzlich geplanten Bürobebauung am Schiersteiner Osthafen haben die Fraktionen von Ruf (SPD), Georgi (CDU) und Hinninger (Grüne) sehr wohl den Weg dafür frei gemacht, dass mitten im Überschwemmungsgebiet am Schiersteiner Osthafen gebaut werden darf.

Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr im September beschlossen, dass in den Überschwemmungsgebieten in Schierstein gebaut werden darf.

Vor fast genau einem Jahr haben die Stadtverordneten mehrheitlich dafür gestimmt, dass der Schufa-Anbau, zu dem jetzt schon die Baugrube ausgehoben ist, im Überschwemmungsgebiet (bei „extremem Hochwasser“) gebaut werden darf. Die weiteren, noch unbebauten Flächen am Osthafen, auf denen nach dem Beschluss der Stadtverordneten Bürogebäude entstehen sollen, liegen im Bereich des 100jährigen Hochwassers.

Hochwasserüberschwemmungsgebiet und Karte der SEG zur Osthafenbebauung übereinandergelegt. Quelle: Karte der Hochwasserüberschwemmungsgrenzen Schierstein und Darstellung des Baugebiets aus der Begründung zum Bebauungsplan Osthafen.

Bis zum Beschluss der Stadtverordneten im September 2020 hätte in diesen Überschwemmungsgebieten am Schiersteiner Osthafen überhaupt nicht gebaut werden dürfen. Nicht einmal mit Ausnahmegenehmigung der Fachämter. Denn das Gebiet am Osthafen war bis vor einem Jahr als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Erst eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein neuer Bebauungsplan haben die Versiegelung dieser Überschwemmungsflächen ermöglicht.

Kurzum: Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr im September beschlossen, dass in den Überschwemmungsgebieten in Schierstein gebaut werden darf.

Ein Fehler?! Dann ist jetzt noch Zeit, ihn zu korrigieren und die Vermarktung des Osthafens zu stoppen.

Aber, nachkarten zählt nicht. Lieber jetzt noch ändern, was zu ändern ist. Und auch das möchte Nadine Ruf: „Wir müssen jetzt etwas tun“, wird sie zu den Themen Starkregenereignisse und Klimaextreme zitiert. Sie spricht dabei von „Möglichkeiten für weichenstellende Investitionen zugunsten von besserem Hochwasser- und Überschwemmungsschutz, aber auch Hitze und Trockenheit, die andere Seite der Klimamedaille“.

Der beste Hochwasserschutz ist sicherlich, erst gar nicht im Überschwemmungsgebiet zu bauen – so wie es das Hessische Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 78 Abs. 1) verlangt. Stattdessen ist jedoch am Osthafen geplant – zumindest laut Begründung zum Bebauungsplan – einen Stauraumkanal in einer Größe von 236 m3 zu bauen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Das alles steht und stand ausdrücklich und für jeden nachlesbar in den Unterlagen zum Bebauungsplan Osthafen, über den die Stadtverordneten entschieden haben. Offenbar waren die bei ihrer Entscheidung sicher, dass dieser Stauraumkanal reicht, um § 78 Abs. 2 WHG zu genügen, der die Ausweisung von neuen Baugebieten in Überschwemmungsgebieten nur zulässt, wenn:

  1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können,
  2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt,
  3. eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind,
  4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden,
  5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
  6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird,
  7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind,
  8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und
  9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach § 76 Absatz 2 Satz 1, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind.

Nach den Ereignissen dieses Sommers steht das Baugebiet am Schiersteiner Osthafen zumindest gefühlt auf wackligen Beinen. Schon Punkt 1 des Anforderungskatalogs (keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung) erscheint mehr als fragwürdig im Fall des Baus von Büros im Osthafen. Und wer möchte hier die Garantie abgeben, dass „eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind“ (Punkt 3)? Eine Frage, mit der sich spätestens die Versicherungsgesellschaft beschäftigen muss, die den neuen Gewerbeanliegern am Schiersteiner Osthafen eine Elementarversicherung anbieten will.

Aber vielleicht sollten sich auch die Stadtverordneten noch einmal mit dieser Frage auseinandersetzen, wenn sie wirklich – wie Nadine Ruf sagt – „jetzt etwas tun“ wollen. Sollte das nicht auch bedeuten, die Entscheidung für die Osthafenbebauung umgehend auf den Prüfstand zu stellen und die weitere Vermarktung als Gewerbeflächen zu stoppen? Wir denken: Ja – und zwar jetzt!

Claudia Wagner und Christina Kahlen-Pappas