Und täglich grüßt das Murmeltier: Ja, auch dieser Beitrag dreht sich mal wieder um die (noch) nicht existente barrierefreie Wegeverbindung zwischen Storchenallee/Kormoranweg und der Hafenpromenade. „Eiserner Steg soll geöffnet werden“, diese Schlagzeile veröffentlichte Zukunft Schierstein am 13. Oktober 2022. Doch ganz so einfach, wie wir in unserem Bericht angekündigt hatten, war es dann wohl doch (mal wieder) nicht. Erst kurz vor Weihnachten (angeblich 2022!) wird der Weg geöffnet, heißt es aus dem Verkehrsdezernat. Eine gute Nachricht für alle, die nicht auf Gehhilfen angewiesen sind und keine Kinderwagen etc. fortbewegen müssen. Denn „offen“ heißt längst nicht „offen für jeden“! Wann und ob der Weg überhaupt jemals barrierefrei sein wird, steht in den Sternen.

Es werden noch weitere Verkehrsschilder aufgestellt und eine Bodenmarkierung aufgebracht. Erst wenn das erledigt ist, wird der Weg begehbar sein. Immerhin! Nur, barrierefrei ist er damit noch längst nicht. „Wir machen einen Schritt nach dem anderen“, hieß es dazu aus dem zuständigen Wiesbadener Verkehrsdezernat bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat Anfang Dezember.

Der Schiersteiner Ortsbeirat hatte mit zwei Anträgen Anfang des Jahres 2022 bereits Vorschläge unterbreitet, wie die Verbindung vom Kormoranweg zum Hafen entlang der Schufa barrierefrei gestaltet werden könnte. Beiden Vorschlägen erteilte das Dezernat – zumindest beim Ortstermin – erstmal eine Absage. Schriftliche Antworten zu den Vorschlägen gibt es bis dato nicht.

Mit dem ersten Antrag zum „Eisernen Steg“ und seiner barrierefreien Anbindung an die Hafenpromenade hatte Zukunft Schierstein die Anhebung der Teerdecke auf die Höhe der Stufe von ca. 20 cm, die jetzt noch zu überwinden ist, vorgeschlagen. Das ist dem Dezernat aber wohl zu kostspielig, wie sich beim  Ortstermin herausstellte.

Der andere Vorschlag, den der Ortsbeirat in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einbrachte, ist sogar Bestandteil des Bebauungsplans und sieht eine Fortführung des Weges parallel zum Fahrradweg Richtung Osten vor. Dazu müsste aber in die „Natur“ auf dem Schufa-Grundstück eingegriffen werden, lehnte das Dezernat auch diese Variante ab.

Andere Möglichkeiten sieht aktuell weder die Verwaltung noch der Ortsbeirat. Es werde aber einen Weg von der Rheingaustraße zum Hafen geben, der barrierefrei gestaltet werden könne, sobald die weiteren Grundstücke bebaut werden, stellte das Verkehrsdezernat in Aussicht. Gemeint ist der zweite im Bebauungsplan eingezeichnete Weg rechts im östlichen Bereich des Geländes:

Genau das ist allerdings für den Schiersteiner Ortsbeirat keine akzeptable Lösung. Es käme einer Abschottung der Hafenpromenade vom Ortskern für alle gleich, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Das wurde auch ausführlich diskutiert im Zuge der Beratungen zum Bebauungsplan im Jahr 2020. Eine Zusatzvereinbarung zum Bebauungsplan sollte den Bedenken des Ortsbeirats und nicht zuletzt vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die Bebauung engagiert hatten, Rechnung tragen. Sie lautet:

„Daher wird der Magistrat gebeten, einen Gesellschafterbeschluss zu erwirken in dem die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) angewiesen wird: für den Fall, dass die geplante Durchwegung im Bereich der Schufa nicht barrierefrei ausgeführt wird, auf Grundstücken der SEG die Barrierefreiheit sicherzustellen.“

Problem: Die SEG hat kein Grundstück, das vom Kormoranweg/der Storchenallee zum Hafen führt. Das war übrigens auch schon so, als die genannte Zusatzvereinbarung auf Antrag der Rathausfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen wurde. Ob sich die Entscheider damals bewusst waren, dass sie etwas beschließen, was nicht umsetzbar ist (anderer Weg vom Kormoranweg zum Hafen) bzw. längst im Bebauungsplan steht, aber für die Menschen in Schierstein keinerlei Erleichterung bietet (Weg von der Rheingaustraße zum Hafen)?

Fest steht, wenn die Stadt darauf beharrt, dass nur der Weg von der Rheingaustraße auf Höhe von Kartina TV und Peugeot zum Hafen hin barrierefrei sein müsste, dann ist eine der Befürchtungen im Zusammenhang mit der Bebauung am Osthafen eingetreten. Denn das führt dazu, dass der Hafen für alle, die im Rollstuhl oder mit dem Rollator unterwegs sind, nicht erreichbar ist: Zumindest nicht auf einer Strecke von gut 600 Metern zwischen Hans-Römer-Platz und Rheingaustraße.

Dem Verkehrsdezernat muss man bei all dem zugute halten, dass es die verkorkste Situation “nur geerbt” hat. Die (Fehl-)Planung der Wegverbindung geht da eher auf das Konto des Baudezernats.