Nun kam es doch schneller als angekündigt und recht überraschend: Die Fußgängerzone in der Hafenstraße gilt schon ab dem Hans-Römer-Platz. Die grundsätzlichen Regelungen sind dieselben, wie sie schon seit der Einrichtung der Fußgängerzone (als Verkehrsversuch) im Jahr 2020 auf dem Teilstück zwischen Schiffergasse und Bernhard-Schwarz-Straße gelten:

  • Die Hafenstraße ist grundsätzlich für Kraftfahrzeuge gesperrt.
  • Be- und Entladen ist montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr erlaubt, samstags von 6 bis 9 Uhr.
  • Für Anwohner gelten Sonderregelungen, damit sie ihre Grundstücke erreichen können.
  • Parken in der Fußgängerzone ist nicht erlaubt.
  • Das Befahren der Fußgängerzonen mit dem Fahrrad ist erlaubt, da der Hessische Radfernweg R3 über die Hafenstraße führt.
Fußgängerzone: Der weiße PKW dürfte an dieser Stelle nicht mehr stehen. Die Stadtpolizei will darauf zunächst mit “Gelben Karten” aufmerksam machen.

Wahrscheinlich weil die Parkmarkierungen noch nicht entfernt sind, stehen doch immer noch PKW in der “neuen” Fußgängerzone. Da die Fußgängerzone zwar mit viel Vorlauf, aber dann doch zum jetzigen Zeitpunkt unerwartet kam, hat die Stadtpolizei versichert, dass erst einmal keine Strafzettel im neuen Teil der Fußgängerzone geschrieben werden, es sollen zunächst “Gelbe Karten” verteilt werden, um auf die Situation aufmerksam zu machen.