Aktuell verteilt der Schiersteiner Ortsbeirat an alle Haushalte in ganz Schierstein einen Flyer zum 

MITEINANDER!
auf der Hafenpromenade

Den Inhalt des Flyers geben wir hier wieder:

Liebe Schiersteinerinnen und Schiersteiner,
liebe Gäste,

seit Anfang 2020 hat Schierstein eine Fußgängerzone. Ein Teil der Promenade am Hafen ist damit grundsätzlich für Kraftfahrzeuge gesperrt.

Ausdrücklich erlaubt und willkommen sind natürlich Fußgängerinnen und Fußgänger. Aber auch alle, die mit dem Rad zu uns kommen, dürfen die Promenade nutzen, denn die Fußgängerzone ist für Radverkehr freigegeben.

Doch leider kommt es an der Promenade immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Das kann für beide Nutzergruppen unangenehm sein.

Mit Ihrer Hilfe möchten wir diese Situation und das Miteinander verbessern. Dazu wollen wir Ihnen ein paar Anregungen geben, wie wir unsere Promenade am Schiersteiner Hafen alle zusammen genießen und sicher nutzen können.

Das gilt grundsätzlich an der Hafenpromenade

Das Befahren von Fußgängerzonen mit dem Fahrrad ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel nicht erlaubt. In Schierstein haben wir allerdings die besondere Situation, dass der Hessische Radfernweg R3 über die Hafenstraße und damit an der Promenade entlang durch die Fußgängerzone führt.

Die Fußgängerzone am Schiersteiner Hafen ist darum durch die Zusatzbeschilderung mit dem Verkehrszeichen „Radfahren frei“ für Radfahrer*innen freigegeben.

Allerdings bedeutet dies in Kombination mit der Fußgängerzone, dass Fußgänger*innen durch den Radverkehr nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.

Fußgänger*innen haben Vorrang.

Für den Radverkehr gilt daher „Schritttempo“.

Wie viele Kilometer pro Stunde gleich Schritttempo sind, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht definiert. Angemessen dürfte ein Tempo zwischen 5 und 10 km pro Stunde sein, sofern eben Fußgänger*innen weder behindert noch gefährdet werden.

Weniger PKW-Verkehr und mehr Aufenthaltsqualität am Schiersteiner Hafen

Ein Ziel der Fußgängerzone am Hafen ist es, die Promenade soweit wie möglich vom PKW-Verkehr zu befreien. Im Gegenzug soll die Promenade für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen so attraktiv wie möglich sein.

Denn wir freuen uns über alle Gäste, die auf den PKW verzichten, um Schierstein zu erreichen.

Außerdem benutzen auch erfreulich viele Schiersteiner*innen das Rad und den Weg an der Hafen-promenade zum Beispiel als tägliche Strecke zur Arbeit oder Schule.

Die Hafenpromenade kann aber noch viel mehr, als reiner Verkehrsweg (für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen) zu sein. Sie dient Schiersteiner*innen und Gästen zur Naherholung, als Laufstrecke für Jogger*innen und sie soll in Zukunft noch viel stärker von der örtlichen Gastronomie genutzt werden können und ein sicherer Ort zum Spielen für Kinder sein.

Das alles werden wir nur erreichen können, wenn wir Rücksicht aufeinander nehmen und Verständnis füreinander zeigen.

MITEINANDER! auf der Hafenpromenade

WIR BITTEN DARUM DIE RADFAHRER*INNEN:

  • im Schritttempo zu fahren
  • den Fußgänger*innen Vortritt zu gewähren
  • sich durch einfaches Klingeln oder freundlichen Zuruf bemerkbar zu machen
  • Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zu halten
  • andere Radfahrer*innen nur zu überholen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist
  • wenn die Fußgängerzone zu voll ist: vom Rad abzusteigen

WIR BITTEN AUCH DIE FUßGÄNGER*INNEN:

  • Radfahrer*innen nicht per se als störend zu empfinden. Wer angemessen durch die Fußgängerzone fährt und sich durch ein einfaches Klingeln oder einen freundlichen Zuruf bei Ihnen bemerkbar macht, sollte nicht das Gefühl haben müssen, unerwünscht zu sein.

Ihr Ortsbeirat Schierstein