In der Schiersteiner Ortsbeiratssitzung am 31. Januar 2024 nahm insbesondere das Thema Bewohnerparken im Tiefgebiet viel Raum ein. Der Ortsbeirat hatte die Verwaltung gebeten, die möglichen Varianten eines auf die Schiersteiner Gegebenheiten zugeschnittenen Bewohnerparkens vorzustellen. Nachdem die Verkehrsplaner der Stadt Wiesbaden zwei Varianten für ein Bewohnerparken in Schierstein vorgestellt hatten, brachten die meisten der ca. 20 bis 30 Gäste der Sitzung ihren grundsätzlichen Unmut gegen ein Bewohnerparken zum Ausdruck. Ein Beschluss zum Thema wurde nicht getroffen.

Anlass: Bürgerbeteiligung Verkehr

Anlass war die Bürgerbeteiligung Verkehr, die der Ortsbeirat in den Jahren 2022 und 2023 in zwei Phasen durchgeführt hatte. Bei einer offenen Befragung der Bürgerinnen und Bürger zu verkehrlichen Verbesserungen war in der ersten Beteiligungsphase besonders häufig die Einrichtung von Bewohnerparken genannt worden. In einer zweiten Beteiligungsphase wurden daher unter anderem konkrete Fragen zum Bewohnerparken gestellt. Wie sich bereits bei einer ebenfalls im Zuge der Bürgerbeteiligung durchgeführten Info-Veranstaltung am 1. März 2023 herausgestellt hatte, war den Teilnehmern dieser Umfrage besonders wichtig, dass die Schiersteiner Besonderheiten (Parkdruck insbesondere an Wochenenden) durch das Bewohnerparken aufgegriffen werden können.

In der Sitzung stellten die Verkehrsplaner der Stadt Wiesbaden nun zwei Möglichkeiten für ein passgenaues Konzept vor. Zuvor hatte der Ortsvorsteher deutlich darauf hingewiesen, dass dies eine reine Information für den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger sei. Es gehe nicht darum kurzfristig einen Beschluss herbeizuführen.

Zwei mögliche Varianten des Bewohnerparkens

Die Verkehrsplaner stellten klar, dass Bewohnerparken in Schierstein ausschließlich in den Bereichen unterhalb der Reichsapfelstraße und unterhalb der Rheingaustraße in Frage käme. Allein hier lägen die rechtlichen Voraussetzungen vor – unter anderem eine Mindestauslastung der vorhandenen Parkmöglichkeiten von 90 Prozent.

In diesem Bereich könnte entweder eine kleine Variante umgesetzt werden, die nur für den Bereich ab der Zehntenhofstraße im Westen und bis einschließlich der Wasserrolle im Osten gelte. Die große Variante würde den Bereich bis zur Storchenalle/dem Kormoranweg im Osten mit einbeziehen.

Bewohnerparken in Kombination mit Parkraumbewirtschaftung

Das Bewohnerparken könne entweder über eine klassische Regelung nach § 45 StVO eingerichtet werden. Dann müssten allerdings 25 Prozent der Flächen für externe Parker vorgehalten werden, etwa durch eine Bewirtschaftung bzw. Parscheibenregelung für bestimmte Parkplätze.

Bei einem Bewohnerparken nach § 46 StVO würden den Inhabern von Bewohnerparkausweisen dagegen alle Stellplätze zur Verfügung stehen, aber alle Stellplätze müssten auch per Parkscheinregelung von Externen genutzt werden können. Die Bewohner seien in diesem Fall von der Parkscheinregelung und den damit verbundenen Kosten freigestellt.

Durch Neuordnung würden bis zu sieben geduldete Parkplätze entfallen

In beiden Fällen würde die notwendige Neuordnung und Ausweisung der Parkflächen dazu führen, dass im gesamten Bewohnerparkgebiet ca. sechs bis sieben derzeit nur geduldete Parkplätze in der Möwenstraße/Ecke Ehrengartstraße entfallen müssten. Diesen seien aber ohnehin nicht „sicher“, da die Duldung aufgehoben werden müsse, sobald das Regierungspräsidium dies verlangen oder beispielsweise Anwohner gegen das Parken auf diesen „geduldeten Flächen“ Beschwerden einreichen würden.

Vorgaben zu Rettungsgassen, Gehwegparken usw., die aktuell durch viele Autofahrer nicht beachtet würden, seien dagegen jetzt schon verkehrswidrig und würden es auch bleiben. Große Bereiche im Schiersteiner Tiefgebiet seien allerdings Mischverkehrsflächen, bei denen nur die Restfahrbahnbreite von 3,05 m zu berücksichtigen ist für Rettungsfahrzeuge etc.

Regelungen könnten nur am Wochenende gelten

Für die an die mögliche Bewohnerparkzone angrenzende Kleinaustraße schlugen die Verkehrsplaner eine Parkscheibenregelung am Wochenende vor, sodass hier keine Dauerparker mehr Platz finden könnten.

Die Verkehrsplaner sprachen sich insgesamt dafür aus, das Bewohnerparken in Schierstein auf die Wochenenden zu begrenzen, also auf die Zeit mit dem höchsten „Auswärtsdruck“. Dies sei in Schierstein der Ausflugsverkehr am Wochenende. Eine solche Regelung sei juristisch vertretbar, wie auch das Beispiel Walluf zeige, wo ein Bewohnerparken in den Wohngebieten am Rhein nur am Wochenende gelte. Zur Frage der Umsetzung führten die Verkehrsplaner zudem an, dass in der Regel nach Einführung des Bewohnerparkens auch verstärkt kontrolliert werde.

Rahmenbedingungen

Die Kosten des Bewohnerparkens belaufen sich derzeit auf 120 Euro je PKW und pro Jahr. Die zeitliche Begrenzung des Parkens mit Parkschein im Falle der Parkraumbewirtschaftung für Externe könne frei festgelegt werden. Von einer Stunde bis zu acht Stunden Parkzeit sei alles möglich. Zudem setze die Parkscheinpflicht abends aus – in der Regel ab 18 oder 20 Uhr.

Von den Gästen der Sitzung wurde insbesondere kritisch angemerkt, dass die Mitglieder der Wassersportvereine keine Möglichkeiten hätten, am Bewohnerparken teilzunehmen und dann den Parkscheinregelungen unterfielen. Ihnen würde damit der Besuch des Hafens erschwert.

Neue Parkplätze in der Christian-Bücher-Straße?

Von Seiten der Gäste wurde zudem der Vorschlag eingebracht, auf ein Bewohnerparken und eine Parkraumbewirtschaftung ganz zu verzichten und stattdessen die Christian-Bücher-Straße als Einbahnstraße auszuweisen und dort in der Straße dann zusätzliche Parkbuchten für Schrägparker einzurichten. Dann würde der Verkehr nicht mehr über die Kleinaustraße hinein- und hinausgeleitet, sondern komplett über die Bernhard-Schwarz-Straße abfließen.

Die Verkehrsplaner wiesen darauf hin, dass dieser Vorschlag nicht umsetzbar sei, weil die Straßenbreite die Einrichtung von schrägen Parkbuchten nicht zulasse.

Effekt eines Parkplatzes unter der Schiersteiner Brücke

Unterschiedlich wurde der Effekt der seit Jahren zugesagten Parkplätze unter der Schiersteiner Brücke bewertet. Während ein Teil der Gäste sich von der Einrichtung der Parkplätze hinter dem Osthafen auch eine Entlastung für den Verkehr am Westhafen versprachen, gingen andere davon aus, dass diese Parkmöglichkeit von Besuchern, die den Sportplatz im Westen oder die Wassersportvereine ansteuern, wegen der Entfernung nicht genutzt werde.

Kritik kam auch an den Kosten für das Bewohnerparken auf – diese seien nicht sozialverträglich.