Aktuell plant die Stadt Wiesbaden die bauliche Erweiterung der Hafenschule und der Erich Kästner-Schule an ihren Standorten. Zukunft Schierstein fordert diese Variante bereits seit vielen Jahren und unterstützt die aktuellen Planungen.

In Schierstein wird nun aber teilweise darüber diskutiert, ob nicht die Erich Kästner-Schule und/oder die Hafenschule auf dem östlichsten Grundstück am Osthafen im Sondergebiet 3 (SO 3) neu gebaut werden könnten. Wir hatten dazu bereits einen Beitrag veröffentlicht: Schule(n) am Osthafen?

Christian Lahr, Bildungsplaner der Stadt Wiesbaden, hatte diese Möglichkeit bereits in der Ortsbeiratssitzung am 16. Dezember verneint.

Zukunft Schierstein hat nach den Details gefragt, um seine Aussage besser nachvollziehen zu können.
Wir wollten wissen:

  1. wie groß das SO 3 ist,
  2. wieviel qm Grundfläche in etwa für den Neubau der Hafenschule notwendig wären und
  3. wieviel Platz die Erich Kästner-Schule benötigen würde.

Am 2. Februar erreichte uns eine ausführliche Mail von Herrn Lahr, mit der er “nach Rücksprache mit weiteren Fachämtern der Stadt”, unsere Fragen beantwortet hat:

“Das Gebiet SO 3 ist ca. 2.500 qm groß, für den Neubau einer Grundschule präferieren wir eine Grundfläche von ca. 6.000 qm, eine weiterführende 4-zügige Schule planen wir auf ca. 10.000 qm ein. Diese Werte können natürlich variieren, wenn im Bestand (um)geplant wird.

Bei dem Gebiet SO3 kommen aber auch noch weitere Faktoren hinzu, die uns von einer Schulplanung absehen lassen: Zum einen ist auch dieses Gebiet von Gewerbeflächen umgeben, was bei dem weitaus größeren Grundstück östlich der Autobahnbrücke, das für einen Neubau der EKS vorgesehen war, auf breite Kritik gestoßen ist und das an dieser Stelle direkt in Nachbarschaft zur Grundschule auch bzgl. des Lärms nicht unproblematisch sein könnte. Hinzu kommt: das SO 3 hat eine Gesamtfläche von ca. 2.500 qm. Bei der GRZ von 0,5 ergibt das 1.250 qm Grundfläche und bei der GFZ von 1,5 eine maximale Brutto-Geschossfläche 3750 qm + 0,75x 1250 qm (Staffelgeschoss ohne Anrechnung auf GFZ): 4687,5 qm.

Bei der gesamten Länge des Baufensters bedeutet das, dass ein Gebäude mit 78,3 m Länge und ca. 16 m Breite (78×16= 1250) entstehen muss, also nahezu das gesamte Baufenster bebaut ist. Und nur die Randflächen von 3m nach Norden und ca. 6m nach Süden frei bleiben sowie die Grundstücksecke zum Hafenweg. Das heißt, es bliebe kein Platz für einen Schulhof, auch die nachzuweisenden Stellplätze (Autos und Fahrräder) wären nur schwer zu realisieren. Schließlich lieg das Gebiet am äußersten Rand des Grundschulbezirks, was in puncto Schulweglänge und –sicherheit zumindest keine Verbesserung darstellt.

Wir werden daher aus all den o.a. Gründen zunächst die bauliche Erweiterung der Hafenschule am bisherigen Standort prüfen und dem Ortsbeirat wie angekündigt über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten.”