Es scheint sich etwas zu tun am Osthafen. Abgesehen von neuen Werbetafeln der Firma Two Rivers und einem temporären Weinstand, der im Moment wieder abgebaut und wahrscheinlich zum Weinfest in die Stadt umgezogen ist, hat die Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft SEG (Eigentümerin des Grundstücks) einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung eingereicht.

Aktueller Stand am Osthafen im August 2026.

Die vorangegangene Genehmigung war nach fünf Jahren abgelaufen und musste nun erneuert werden, um das Bauvorhaben am Osthafen voranzutreiben. Immerhin liegt die damals als besonders dringlich im Stadtparlament durchgedrückte Entscheidung zur Osthafenbebauung schon sechs Jahre zurück. Der erneute Genehmigungsantrag befindet sich in der Anhörungsphase und erscheint laut der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, genehmigungsfähig.

Die wasserrechtliche Genehmigung betrifft nicht das Bauvorhaben an sich, sondern die gesetzlichen Anforderungen an Bebauungen in Überschwemmungsgebieten. Auch wenn es bei den aktuellen Niedrigwasserständen kaum vorstellbar ist: Das Gelände am Osthafen liegt im Überschwemmungsgebiet – kleine Erinnerung: Noch im Juni 2024 war der Rhein im Schiersteiner Hafen nach Starkregenereignissen im oberen Rheinlauf über die Ufer getreten.

Video 1 Hochwasser Juni 2024

Video 2 Hochwasser Juni 2024

Die Anforderungen für den Hochwasserschutz ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt, aber Ausnahmen zulässt. Die lauten in § 78 Absatz 5 wie folgt:

„Die zuständige Behörde kann […] die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigen, wenn […] die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.“

Einen solchen Ausgleich sieht der aktuelle Bebauungsplan zum Osthafen vor: Ein Stauraumkanal auf dem Grundstück selbst sollte demnach gebaut werden, bevor dort Gebäude errichtet werden. Der SEG bzw. den potenziellen Investoren ist das vermutlich zu teuer. Darum könnte eine andere Möglichkeit des Retentionsausgleich in
Betracht kommen. Wie aus Kreisen der Stadt zu hören war, könnte ein
Erdaushub im Bereich unter der Schiersteiner Brücke ausreichen, um die
verlorene Retentionsfläche zu ersetzen.

Hier Erde abbaggern und abtransportieren: Kann so einfach ein im Bebauungsplan Osthafen geforderter Stauraumkanal umgangen werden?

Wenn das rechtskonform ist und das Regierungspräsidium dem zustimmt, bleibt nur zu hoffen, dass sich nicht genügend Interessenten finden, die eine Bürofläche am Hafen beziehen möchten und das Projekt im Sande verläuft. Ob diese Interessenten nämlich für teures Geld den Ausblick auf ein jährlich wiederkehrendes Algen- bzw. Wasserpest-Spektakel, zu dem die Stadt bislang zumindest öffentlich keine Lösungsansätze vorantreibt, erkaufen wollen, dürfte fraglich sein. Aber das ist ein anderes Thema.

Der Grad der Erwärmung am Osthafen und der daran anschließenden Wohngebiete dürfte sich mit der Realisierung des Bauvorhabens am Osthafen jedenfalls nochmals erhöhen.

Claudia Wagner

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