Mit den aktuellen Gedankenspielen zum Schulneubau könnte sich der Ortskern nicht nur einmal im Jahr zum Hafenfest, sondern dauerhaft in Richtung Westen ausdehnen.

Die Initiative Zukunft Schierstein hat sich mit den neuen Überlegungen zu den Schulstandorten in Schierstein (Erich Kästner-Schule und Hafenschule) auseinandergesetzt und für die einzelnen möglichen Veränderungen Vor- und Nachteile zusammengetragen (siehe unter A. Vorschläge des Stadtplanungs- und des Schulamts).

Zum Verbleib und Neubau/Sanierung der beiden Schulen (inkl. Turnhallen) an ihren derzeitigen Standorten gibt es bisher, soweit bekannt, keine Planungen von Seiten der Ämter (abgesehen von der Machbarkeitsstudie 2014 zur Sanierung der Hafenschule am jetzigen Standort). Die Initiative hat sich auch hier Gedanken zu den Vor- und Nachteilen gemacht (siehe unter B. Sanierung/Neubau beider Schulen an ihren bisherigen Standorten). 

A. Vorschläge des Stadtplanungs- und des Schulamts

I. Zur Erich Kästner-Schule:

Neubau und komplette Verlagerung der EKS auf die Ackerfläche neben dem Sportplatz des 1. FSV Schierstein 08 an der Söhnleinstraße. Zusätzlich Bau einer Drei- oder Vierfeld-Sporthalle auf derselben Ackerfläche. Schule und Sporthalle sollen über die Söhnleinstraße erschlossen werden. Zu den notwendigen PKW-Stellplätzen und den geplanten Zuschauerplätzen in der Sporthalle gibt es noch keine Angaben. 

Voraussetzung für diese Variante: 

Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplanverfahren sowie Genehmigung für Bau in der Trinkwasserschutzzone II notwendig

1. Vorteile

  • Keine Auslagerung der EKS-Schüler während der Bauphase nötig.
  • Es können vermutlich ausreichend Parkplätze für die Sporthalle geplant werden.
  • verkehrliche Entlastung Lindenviertel/Zehntenhofstraße

2. Nachteile

  • zusätzlicher Flächenverbrauch
  • Bebauung läge laut Klimafunktionskarte in potenziellem Frischluftentstehungsgebiet.
  • Beeinträchtigung der Trinkwasserschutzzone II
  • Optische Beeinträchtigung: Ortseingang aus Richtung Rheingau kommend wird zugebaut – Blickachse über Wiesen zum Hafen entfällt.
  • Trotz Erschließung über die Söhnleinstraße wird der Verkehr zum und vom Gelände zum größten Teil über Reichsapfelstraße und Karl-Lehr-Straße laufen und damit den Schiersteiner Ortskern weiterhin bzw. beim Bau einer größeren Sporthalle auch an dieser Stelle vermutlich zusätzlich belasten. 

II. Zur Hafenschule: 

Als dreizügige Grundschule auf dem südlichen Teil des EKS-Geländes. Grundschule soll von den derzeit 14.840 qm Schulgrundstück der EKS nur 5.500 qm bekommen. Restliche mehr als 9.000 qm große Fläche des Grundstücks soll angrenzend an das Wohnquartier Rheingau-Palais für weiteren Wohnungsbau genutzt werden.

Die maroden EKS-Pavillons werden abgerissen, das EKS-Hauptgebäude von 1970 soll von der Hafenschule weiter genutzt werden. Zusätzlich ist ein Neubau für weiteren Platzbedarf vorgesehen. Die derzeitige EKS-Sporthalle wird nicht mehr zur Verfügung stehen und vermutlich abgerissen: Daher keine Sporthalle direkt an der Grundschule.

Voraussetzung für diese Variante: Vor Baubeginn kompletter Wegzug der EKS notwendig

1. Vorteile

  • Keine zusätzliche Auslagerung der Hafenschüler während des Umbaus notwendig (zusätzlich, da Betreuung und teilweise auch ganze Jahrgangsstufen bereits seit Jahren ins 10 Minuten entfernte Fritz-Brüderlein-Haus ausgelagert sind).
  • Bei steigenden Schülerzahlen späterer Ausbau möglich, falls trotz der geplanten Wohnbebauung noch ausreichend Entwicklungsraum für die Grundschule verbliebe.

2. Nachteile 

  • Dauer der Maßnahme: Beginn des Neubaus/Sanierung bzw. Umbau des alten EKS-Hauptgebäudes erst in mehreren Jahren nach komplettem Wegzug der EKS möglich: Die bereits seit mehreren Jahren bestehende komplette Auslagerung der Schulbetreuung und teilweise auch ganzer Grundschuljahrgänge ins Fritz-Brüderlein-Haus bliebe auf lange Sicht weiter bestehen.
  • kein direkter Zugang zur Turnhalle: Zeitverlust Sportunterricht für Wege
  • Gefahr, dass in mehreren Jahren nach kostspieligem Neubau von EKS und Sporthalle auf dem Acker, die geplante Sanierung der Hafenschule (aus finanziellen Zwängen) in den Hintergrund gedrängt wird.
  • keine Schulwiese
  • vermutlich weniger Außenfläche pro Kind (5.500 qm Grundstück statt aktuell 4.200 qm plus 2.140 qm Schulwiese)
  • Lage am Ortsrand befördert „Hol- und Bringverkehr“ durch „Helikopter-Eltern“. Durchsetzung des pädagogischen Konzepts „Zu-Fuß-zur-Schule“ wird zusätzlich erschwert.
  • Auf dem Grundstück an der Kleinaustraße sind die Kinder einer deutlich stärkeren Verkehrs- und Emissionsbelastung ausgesetzt.
  • Nördlicher Teil der Fläche wird Wohnsiedlung: noch mehr Versieglung, zusätzliche Verkehrsbelastung am Hafen (Anfahrt und Parken).
  • Möglicherweise Beeinträchtigung des Schulbetriebs durch Baulärm des dann angrenzenden Wohnungsneubaus im nördlichen Teil des Areals

B. Sanierung/Neubau beider Schulen an ihren bisherigen Standorten

I. Erich Kästner-Schule:

Sanierung/Neubau der EKS an ihrem jetzigen Standort inklusive neuer Sporthalle (eine Dreifeldersporthalle mit Nebenräumen und Zuschauertribüne benötigt eine Grundfläche von weniger als 2.000 qm) auf insgesamt 14.840 qm Grundstück. 

1. Vorteile

  • Keine Verzögerung des Baubeginns, da keine Änderung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Einholung von Ausnahmegenehmigungen notwendig
  • ohne Hafenschule ausreichend Platz und Entwicklungsmöglichkeiten am Standort mit 14.840 qm Grundstücksfläche
  • kein zusätzlicher Flächenverbrauch notwendig
  • Erhalt des Feldes/der Ackerfläche
  • Keine Beeinträchtigung des Trinkwasserschutzgebiets II
  • Weiternutzung des EKS-Hauptgebäudes, das bereits saniert und abgestimmt ist auf die Belange der EKS
  • keine weitere Wohnbebauung und daraus resultierende zusätzliche Verkehrsprobleme

2. Nachteile

  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen erfordern während der Bauzeit eine Auslagerung des Schulbetriebs.
  • Größere Sporthalle auf dem EKS-Gelände könnte je nach Lage auf dem Gelände zu erhöhtem Verkehrsaufkommen/Parkplatzproblemen im Lindenviertel/Zehntenhofstraße bzw. zu höherer Frequenz über die Kleinaustraße führen.

II. Hafenschule:

Sanierung/Neubau der Hafenschule inklusive Erhalt der Turnhalle an ihrem jetzigen Standort auf 4.200 qm Schulgrundstück plus 2.140 qm als Außen-/Spielgelände nutzbarer Schulwiese. Im Vergleich zu den der Machbarkeitsstudie vom 14. Januar 2014 für die Hafenschule zugrundeliegenden Vorgaben für das Raumprogramm sieht das seit 2018 gültige Musterraumprogramm für eine dreizügige Grundschule insgesamt eine Hauptnutzfläche von 2.314 – 2.364 qm (Stand Jahr 2018) statt 1.998 – 2.048 (Stand Jahr 2014) vor. (Differenz von ca. 300 qm Hauptnutzfläche) – siehe hierzu auch die Gegenüberstellung der Raumprogramme von 2014 und 2018:

1. Vorteile

  • Bauen im Bestand am Standort Hafenschule wäre die schnellste Lösung, die ohne weitere Zeitverzögerung umgesetzt werden könnte.
  • Turnhalle für die Grundschüler in direkter Nähe
  • Weiternutzung der 2.140 qm Schulwiese als naturnahem Erlebnis- und Spielraum
  • Mehr als 800 qm Grundstück mehr nutzbar als am EKS-Standort bisher geplant (6.340 statt 5.500 qm)
  • Komplex im Ortskern ist ruhig gelegen – ohne Verkehrslärm und mit weniger Emissionen als am Ortsrand.
  • Gewachsene Lage im Ortskern: Grundschule bleibt als Bestandteil des historischen Komplexes Kirche/Synagoge/Schule bestehen.
  • Ausschluss anderer Nutzungen und Bebauungen/Projekte, die nicht von den Anwohnern mitgetragen werden.
  • Verkehrsbelastung in der Zehntenhofstraße bleibt überschaubar: Grundschule wird in den Abendstunden, an Wochenenden und in den gesamten Ferien nicht angefahren.

2. Nachteile

  • Auslagerung des Schulbetriebs während des Umbaus notwendig 
  • Der – wenn auch seitens der Schulgemeinschaft unerwünschte – Bring- und Abholverkehr durch unvernünftige „Helikopter-Eltern“ verbleibt im Ortskern.

C. Fazit

Um alle Vor- und Nachteile dieser tiefgreifenden Veränderungen vollumfänglich abwägen zu können, und auch falls sich herausstellen sollte, dass der im Trinkwasserschutzgebiet II liegende Acker nicht für den Neubau von EKS und Sporthalle genutzt werden darf, sollte unbedingt zeitnah auch die getrennte Sanierung / der Neubau beider Schulen an ihren bisherigen Standorten zumindest mitgeprüft werden.