Der Schiersteiner Ortsbeirat hat die Wiesbadener Stadtpolitik aufgerufen, den Neubau des Schulbootshauses im Schiersteiner Hafen in der kommenden Haushaltsperiode 2024/2025 umzusetzen. Die Zeit für den Neubau drängt, da die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt für das provisorische Bootshaus auf der Westhafenwiese im Trinkwasserschutzgebiet schon in diesem Zeitraum ausläuft.
Sollte bis dahin kein dauerhafter Ersatz für das seit Jahren marode und inzwischen mit einem Betretungsverbot belegte Schulbootshaus im Hafenbecken geschaffen sein, steht der Rudersport – gerade in den Bereichen Schule, Kinder und Jugend – vor dem Aus.
Der Schiersteiner Ortsbeirat hat daher folgendes Schreiben an die Fraktionen im Wiesbadener Rathaus und an den Ausschuss für Ehrenamt, Bürgerbeteiligung und Sport gerichtet:
“Das schwimmende Schulbootshaus im Schiersteiner Hafen ist seit vielen Jahren ein Sorgenkind der Schul- und Sportpolitik in Wiesbaden. Ende 2021 haben wir dann erfahren müssen, wie bedeutend es für die Durchführung des Schulsports und der Jugendarbeit im Rudersport allgemein ist. Das schwimmende Schulbootshaus musste aufgrund gravierender Mängel gesperrt werden. Es ist irreparabel und abbruchreif. Das Rudern im Schiersteiner Hafen war ab sofort nicht mehr möglich. Dank einer schnellen Interimslösung konnte das Vereins- und Schultraining einige Monate nach der Verhängung des Betretungsverbots für das Schulbootshaus zwar wieder aufgenommen werden, doch die nahtlose Fortführung dieses Angebots für den Wiesbadener Rudernachwuchs und die weiterführenden Schulen in Wiesbaden hängt von der zeitnahen Errichtung eines neuen Schulbootshauses ab.
Um den dringend notwendigen Neubau des Schulbootshauses im Schiersteiner Hafen realisieren zu können, wurden bereits Planungen aufgenommen, die – so wurde uns inzwischen seitens des Schulamts versichert – in jedem Fall bis zur Bauantragsreife abgeschlossen werden können. Nach Abschluss der Planung und Vorlage der Kostenberechnung wird den Gremien das Ergebnis im Rahmen einer Ausführungsvorlage zur Genehmigung vorgelegt. Es liegt dann an Ihren Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass die Stadtverordneten mit der Bereitstellung der Planungsmittel auch die Voraussetzungen für den Neubau schaffen wollten, denn die Bereitstellung der Beschaffungsmittel ist die logische und zwingende Folge für die erfolgreiche Vollendung des Projekts Schulbootshaus.
Um überhaupt Spielraum für eine Zustimmung seitens der Stadtverordnetenversammlung zum Neubau des Schulbootshauses zu haben, ist es allerdings unerlässlich, dass die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem Budget des Schuldezernates zugesetzt wird. Eine Anmeldung der notwendigen Mittel erfolgte zu den „weiteren Bedarfen“ des Schulamtes. Über die Aufnahme entscheiden Ihre Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die Zeit für die Errichtung des neuen Schulbootshauses drängt. Das Provisorium am Schiersteiner Westhafen wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt nur unter strengsten Auflagen und vor allem nur zeitlich befristet genehmigt. Sollten im kommenden Haushalt 2024/2025 keine Mittel für den Ersatzbau zur Verfügung stehen, kann die Befristung nicht eingehalten werden. Die Folge: Das Schulrudern und die Jugendarbeit stünden im gern als „Sportstadt“ bezeichneten Wiesbaden – wie schon Ende 2021 – erneut vor dem Aus.
Der Ortsbeirat Schierstein bittet daher alle Fraktionen darum, dem Haushalt 2024/2025 die Mittel für den Neubau des Schulbootshauses unbedingt zuzusetzen.“
Der Ausschuss für Ehrenamt, Bürgerbeteiligung und Sport wird sich bereits am Donnerstag, 14. September 2023, in seiner öffentlichen Sitzung unter TOP 8 mit dem Schulbootshaus befassen.
Auch in der Sitzung des Schiersteiner Ortsbeirats am Mittwoch, 13. September 2023 steht der Haushaltsplan und damit auch das bisher dort nicht berücksichtigte Schulbootshaus auf der Tagesordnung. Der Ortsbeirat ist sich einig, dass eine weitere Verzögerung beim Neubau nicht vertretbar ist.