Zukunft Schierstein hatte die Bedeutung des Geländes der ehemaligen Knochenmühle bereits bei einer Infoveranstaltung der Initiative am 14. Januar 2020 thematisiert. Hier im Bild: Präsentation, Seite 25.

Der Schiersteiner Ortsbeirat (siehe auch WK vom 6. Oktober 2020) hat den Magistrat mit einem einstimmig beschlossenen Antrag der Grünen-Fraktion um erweiterte Klimauntersuchungen für den Osthafen gebeten und damit Hinweise der Initiative Zukunft Schierstein zum ehemaligen “Knochenmühlen-Gelände” aufgegriffen. Zukunft Schierstein hatte bereits seit über einem Jahr im Zusammenhang mit der geplanten Bürobebauung am Osthafen immer wieder den Blick auf die Bedeutung des “Knochenmühlen-Geländes” gelenkt, das nicht im Eigentum der Stadt steht. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wiesbaden ist das Gelände als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen und kann daher vermutlich ohne größere Einschränkungen und ohne Einfluss der Stadt vom Eigentümer bebaut werden kann. Zukunft Schierstein bemängelt bereits seit Monaten, dass die Untersuchungen zum Bebauungsplan Osthafen auf das in direkter Nachbarschaft gelegene Gelände der ehemaligen Knochenmühle und auf eventuelle Wechselwirkungen einer dortigen Bebauung in keiner Weise eingehen.

Mit dem am 1. Oktober 2020 einstimmig beschlossenen Antrag der Schiersteiner Grünen möchte der Ortsbeirat vom Magistrat wissen, „welche klimatische Bedeutung das Grundstück der ehemaligen Knochenmühle augenblicklich hat, beispielsweise bei der Frischluftentstehung und -zufuhr für den Osthafen“.

Der Ortsbeirat greift damit Hinweise der Initiative Zukunft Schierstein auf, die diese unter anderem in ihrer Stellungnahme zur Osthafenbebauung (Seite 13 unter „f. Auswirkungen weiterer Bauaktivitäten“) Anfang August 2020 deutlich formuliert und an alle Ortsbeiratsfraktionen und die Fraktionen im Wiesbadener Rathaus geschickt hatte. 

Aus der Stellungnahme von Zukunft Schierstein geht bereits ganz klar die aktuelle Bedeutung des ehemaligen Geländes der Knochenmühle hervor:

Das Gelände ist in der Klimafunktionskarte der Landeshauptstadt Wiesbaden als potentiell aktives Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet ausgewiesen.

Quelle: Klimafunktionskarte der Landeshauptstadt Wiesbaden

In der dazugehörigen Klimabewertungskarte der Stadt Wiesbaden ist das Gelände als Vorrangzone mit großer Bedeutung für die Abkühlung und Belüftung und mit einer „hohen Empfindlichkeit“ vermerkt. Die Planungshinweise der Stadt Wiesbaden zur Klimabewertungskarte fordern darum für das Gelände der ehemaligen Knochenmühle: „Umnutzungen nur in Ausnahmefällen unter strengsten Auflagen.“

Quelle:  Klimabewertungskarte der Stadt Wiesbaden

Die zweite Frage im Antrag des Ortsbeirats „mit welchen Klima-Auswirkungen im Umfeld zu rechnen ist, wenn sich der jetzige Besitzer GELITA AG oder ein Käufer entscheiden sollte, das Gelände in einer Weise zu bebauen, die sich am Bebauungsplan für den Osthafen oder am gegenüberliegenden „Multi-Service-Center“ an der Äppelallee orientiert“, ist damit vermutlich bereits beantwortet: Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass die Bebauung eines „hochempfindlichen“ Kalt- und Frischluftentstehungsgebiets dazu führt, dass seine Funktion für die Abkühlung und Belüftung mindestens beeinträchtigt wird, wenn nicht sogar ganz zum Erliegen kommt. Wieweit sich das in den bewohnten Ortskern hinein auswirkt, sollte tatsächlich dringend abgeklärt werden. 

In einer weiteren Frage möchte der Ortsbeirat wissen, mit welchen städtischen Maßnahmen dann weitere negative Auswirkungen, beispielsweise bei der Wärmeentwicklung, verhindert werden können. Genau das fragt sich die Initiative Zukunft Schierstein bereits seit nahezu zwei Jahren, in denen sie immer wieder auf mögliche negative Folgen durch die jüngst beschlossene Bebauung des Osthafens hingewiesen und dabei auch den Zusammenhang mit einer möglichen Bebauung des Knochenmühlengeländes hinterfragt hat. Denn dass auch das sogenannte Knochenmühlen-Gelände bebaut werden soll, gehört laut Rahmenplanung der Stadt Wiesbaden für den Schiersteiner Hafen ganz ausdrücklich zum Plan der Stadt (siehe auch Bericht vom 30.11.2019 und Präsentation der Initiative Zukunft Schierstein vom 14.1.2020, Seite 25). 

Dass der Ortsbeirat nun auch nach möglichen Auswirkungen dieser Gesamtplanungen fragt, ist darum richtig. Zukunft Schierstein hofft allerdrings, dass diese Fragen seitens des Ortsbeirats nicht zu spät kommen, nachdem die grundlegenden Beschlüsse zur Bebauung des Osthafens bereits am 17. September 2020 in der Stadtverordnetenversammlung getroffen wurden. 

Für die Initiative steht darum fest, dass weitere Beschlüsse zu konkreten Bauvorhaben am Osthafen von der bereits im Jahr 2018 beantragten und im Mai 2019 beschlossenen Bürgerbeteiligung “Masterplan Schierstein” begleitet werden müssen. Ein Brief an Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende vom 26. September 2019, in dem die Initiative Zukunft Schierstein darum bittet, diese Bürgerbeteiligung endlich starten zu lassen und die Petition zum Osthafen entgegenzunehmen, blieb bis heute, 6. Oktober 2020, unteantwortet.

Hier geht es zum Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister vom 26. September 2019: