Stadt antwortet dem Ortsbeirat nach Jahren auf Fragen zum Osthafen – Teil 2: Vermarktung und "Osthafen-Platz"
Im Oktober 2022 stellte der Ortsbeirat Fragen zum Osthafen. Unter anderem, wollte das Gremium wissen, welche Grundstücke die Stadt vermarkten konnte, seit dem Beschluss im Stadtparlament am 17. September 2020, den Osthafen zu bebauen.
Wörtlich antwortet Dezernent Andreas Kowol auf unsere Frage von vor drei Jahren:
„Für die im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden befindlichen Grundstücke hat seit 2023 eine Marktansprache erfolgt. Das Grundstück für die Teilfläche SO3 konnte 2025 an den Projektentwickler PockrandtManagement GmbH veräußert werden.
Der Vermarktungsprozess ist aufgrund des weiterhin schwierigen Marktumfeldes noch nicht vollständigabgeschlossen. Für die Teilflächen SO1 und SO2 finden ebenfalls Vermarktungsgespräche statt, sind aber derzeitnoch nicht abgeschlossen. Im Juni 2025 konnte ein Letter of Intent für den Verkauf der Teilfläche SO 1 unterschrieben werden, die Ankaufsprüfung ist aber noch nicht abgeschlossen.“


Außerdem wollte der Ortsbeirat im selben Antrag wissen, wann die Weiterentwicklung der Hafenpromenade am Osthafen geplant ist. Hier sind laut dem im September 2020 beschlossenen Bebauungsplan z.B. Verkehrsberuhigungen vorgesehen: Vom Ortskern kommend soll der Rad- und Fußweg an der Promenade bis zum Bootskran ausgebaut werden. Außerdem sollen an der Promenade vor den Baugrundstücken 18 neue Bäume gepflanzt werden. Auch der Bereich der Kreuzung an der Hafenpromenade sollte für die Freizeitnutzung in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern von Schierstein aufgewertet werden. Erste Ideen dazu bietet auch das Rhein-Main-Ufer.Konzept.

Hierauf antworte der Dezernent:
„Fragen in Verbindung mit einem Um- und Ausbau der Hafenpromenade sowie dem daran anschließenden Kreuzungsbereich Hafenpromenade/Hafenweg und die Anbindung dieser Stelle an die Rheingaustraße können ausschließlich durch den Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – beantwortet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Abschnitte befinden.“
Vom Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – hat der Ortsbeirat allerdings bis heute keine Antwort bekommen. Zur Erklärung: Der Ortsbeirat kann seine Anträge ausschließlich an den Magistrat der Stadt Wiesbaden richten, der dann die Beantwortung in der Stadt veranlasst.
Stadt antwortet dem Ortsbeirat nach Jahren auf Fragen zum Osthafen – Teil 1: Eiserner Steg
Im Oktober 2025 erhielt der Ortsbeirat Antworten auf Fragen, die er in Anträgen vom 13. September 2023 und 12. Oktober 2022 gestellt hatte. Die um zwei bzw. drei Jahre „verzögerte Antwort“ bat der für die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG zuständige Dezernent Kowol zu entschuldigen.
An dieser Stelle geben wir die Antwort des Dezernenten wieder zu
Antrag 23-O-22-0029, Osthafen und Zusatzvereinbarung [alle Fraktionen] vom 13. September 2023: https://piwi.wiesbaden.de/antrag/detail/3175535
Konkret wollte der Ortsbeirat wissen, ob der „Eiserne Steg“ als Durchwegung entlang der SCHUFA zwischen Kormoranweg und Dieter-Horschler-Promenade noch nachträglich barrierefrei hergestellt werden kann.

Dezernent Kowol antwortet hierauf, dass die Fläche von der Stadt an die Schufa veräußert wurde und im Kaufvertrag lediglich die Herstellung der Durchwegung vereinbart sowie das Recht zur Nutzung des Weges gesichert wurde. Die Errichtung eines barrierefreien Zugangs wurde hierbei nicht verhandeIt.
Der Dezernent nutzt seine Antwort leider nicht, um eine lösungsorientierte Richtung einzuschlagen. So geht er z.B. nicht darauf ein, ob noch mit der SCHUFA nachverhandelt werden kann, um die Barrierefreiheit zu erreichen oder wenigstens, ob es technische Möglichkeiten gibt, die Stufe zwischen Fahrradweg und Eisernem Steg anzugleichen bzw. andere pragmatische Lösungen.

Er erläutert außerdem, die aktuelle Vertragslage regele, dass der Weg zusammen mit der Bebauung realisiert werde. (Anmerkung: Die Bebauung am Kormoranweg steht schon seit Jahren.)
Weiter heißt es in der Antwort: „Ich nehme Ihren Beschluss aber zum Anlass, die SEG prüfen zu lassen, ob die Verbindung zur Rheingaustraße zumindest provisorisch geöffnet werden kann.“
Rheingaustraße? Der Ortsbeirat wollte klären, ob der Weg vom Kormoranweg zur Promenade noch barrierefrei gestaltet werden kann. Ein barrierefreier Weg von der mehrere hundert Meter entfernten Rheingaustraße, an der auch üblicherweise nur wenige Spaziergänger zu finden sind, hilft uns hier wenig weiter. Vielleicht muss der Schiersteiner Ortsbeirat das nochmal genauer darstellen und erhält dann hoffentlich früher Antwort.
Resümee:
Der Ortsbeirat hat also zwei Jahre auf eine Antwort gewartet, die niemanden weiterbringt. Weder den Ortsbeirat, noch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und damit auch nicht die Stadt.
Teil 2 folgt bald.
Rheingaupalais als Schulstandort: Beim Denkmalschutz verrechnet?
Die zuständige Denkmalschutzbehörde hat das Rheingaupalais, in das die Erich Kästner-Schule im Jahr 2030 nach einem Umbau umziehen soll, jüngst untersucht. Dabei sei aufgefallen, dass einige Umbauten im Gebäude durch die bisherigen Nutzer, die dort ab dem Jahr 2010 Büros eingerichtet hatten, wohl nicht ganz denkmalschutzkonform umgesetzt worden seien. Konkret entdeckten die Denkmalschützer nun hinter Leichtbauwänden denkmalschutzwürdige Innenwände, berichtete ein Vertreter des Schulamtes bei der Sitzung des Ortsbeirats am Mittwoch, 5. November. Damit habe man so nicht gerechnet. Aber eine Einsparung von 30 Mio. Euro sei realisierbar gegenüber der Sanierung und dem Neubau der EKS am bisherigen Standort in der Zehntenhofstraße. „30 Mio. Euro? Es war doch im Frühjahr 2025 von 50 Mio. Euro Einsparungen die Rede“, hakten die Ortsbeiratsmitglieder nach. Vielleicht habe er auch die Zahlen jetzt nicht so ganz präsent, erwiderte der Vertreter des Schulamtes, der vom Schuldezernenten extra in den Ortsbeirat entsandt worden war, um über den Stand der Dinge bzgl. der Schiersteiner Schulen zu berichten.
Wie berichtet traf die Stadt bereits im Frühjahr dieses Jahres „im Schweinsgalopp“ die Entscheidung, die Erich Kästner-Schule nicht am alten Standort neu zu bauen. Die Planungen für den Neubau der EKS waren damals bereits so gut wie fertig, ein Interimsstandort für die Bauphase gefunden, doch man gehe davon aus, dass die veranschlagten Kosten sich auf 150 Mio. Euro summieren würden, statt der bisher veranschlagten 100 Mio. Euro. Zu teuer, so der Schul- und gleichzeitig Finanzdezernent Schmehl.
Statt Einsparpotenziale durch ein neues Raumprogramm am Standort der EKS zu prüfen, überraschte das Schuldezernat den Ortsbeirat und die Schule zum Jahreswechsel 2024/2025 mit der Nachricht, dass die Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft SEG eine Lösung habe: der Erwerb und Umbau des seit Jahren zum Verkauf stehenden mehr als 100 Jahre alten Rheingaupalais an der Söhnleinstraße. Damit könnten 50 Mio. Euro gespart werden.
Die Stadtverordneten entschieden sich mehrheitlich für den Vorschlag von SEG und Schuldezernent, aber damit auch gegen das einstimmige Votum des Schiersteiner Ortsbeirats, der auf die Prüfung von Einsparpotenzialen am Standort drängte und die EKS in der Zehntenhofstraße halten wollte.
Skeptisch war der Ortsbeirat auch, weil die Stadt den Denkmalschutz zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Kauf und Umbau des Rheingaupalais noch nicht mit eingebunden hatte. Zu dieser Skepsis sah der Schuldezernent offenbar keinen Anlass, der bei einer Sondersitzung des Ortsbeirats Ende März 2025 erläuterte, dass nur das Äußere des Palais, Fassade und Fensteranordnung, zu beachten sei. Das Gebäude könne ansonsten entkernt und wie ein Rohling auf die Bedürfnisse des Schulbaus angepasst werden, indem man neue Wände einziehe.
Statt eines Rohlings entdeckte die Stadt nun die denkmalgeschützten Innenwände hinter vorgebauten neuen Wänden. Was das konkret für die Planung der Schule im Altbau Rheingaupalais bedeutet, wie sich das auf die angestrebten Einsparungen auswirkt und ob sich das Schuldezernat nur beim Denkmalschutz verrechnet hat oder es vielleicht noch andere Überraschungen in dem riesigen alten Gebäude zu entdecken gibt, werden wir sicher irgendwann erfahren.
Umzug und Neubau der Hafenschule verzögern sich um weiteres Jahr
Die Hafenschule wird nicht – wie geplant – zum Schuljahresbeginn 2026/2027 das Interim am Saareck (ehemalige Tennisplätze zwischen dem Sportplatz von Schierstein 13 und dem Jugendplatz) in Schierstein beziehen können. Der ganze Prozess, und damit auch der Neubau der Hafenschule, verzögert sich voraussichtlich um ein ganzes Jahr.
Die Gründe dafür lägen bei der WiBau, die mit dem Projekt beauftragt wurde, erklärte ein Vertreter des Schulamtes am Mittwoch, 5. November 2025, in der Schiersteiner Ortsbeiratssitzung. Die WiBau sei aufgefordert worden, die Gründe detailliert darzulegen. Bisher habe die städtische Gesellschaft nur erläutert, dass zusätzliche Anträge gestellt werden müssten, weil die Interimsanlage dreistöckig gebaut werden soll.
Dieser Umstand ist allerdings schon länger klar und der Interimsbau für die Hafenschule wäre auch nicht die erste Containeranlage in Wiesbaden, die dreistöckig entsteht.
Wie die Sicht der WiBau auf diese Vorwürfe ist, dass sie für die Verzögerung verantwortlich sei, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden, da von dort kein Vertreter anwesend war.
Die Schulleiterin der Hafenschule bezeichnete die Verzögerung in der Sitzung am Mittwoch als Schock für die Schulgemeinschaft. Nicht nur, dass die Schule nun noch ein Jahr länger an dem zunehmend sanierungsbedürftigen Standort ausharren müsse, ab 2026 sollte die Schule zudem verpflichtend in ein anderes Betreuungsmodell wechseln. Das kann die Hafenschule aber unter den jetzigen räumlichen Bedingungen nicht leisten. Denn die Schule ist an zwei Standorten untergebracht: in der Zehntenhofstraße sowie im mindestens zehn Gehminuten entfernten Fritz-Brüderlein-Haus in der Saarstraße, in dem die Betreuung stattfindet und in das seit 2015 auch immer wieder einzelne Schulklassen ausgelagert werden.
Der Vertreter des Schulamtes kündigte zwar an, die Schule werde mit Geld für Personal unterstützt, doch die Schulleiterin erwiderte, dass die Schule das Geld zwar gerne annehme, es gebe aber keine Menschen, die die notwendigen Betreuungszeiten ab 7.30 Uhr auffangen könnten. Dazu müssten nämlich entweder Betreuer nur für die kurze Zeit der Frühbetreuung gefunden werden oder Lehrerstunden in die Betreuung umverteilt werden. Diese Lehrerstunden fehlten dann aber wiederum für den regulären Unterricht.
Einzige Lösung aus Sicht der Hafenschule sei, dass sie trotz des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 gilt, vorerst im bisherigen Betreuungsmodell bleibt. Damit könnte zwar keine Frühbetreuung vor der Schule, aber auf jeden Fall die Nachmittagsbetreuung für alle Kinder, die einen Platz benötigen, abgedeckt werden kann.
Der Haken daran liegt bei der Stadt, die dann auf Bezuschussungen durch das Land Hessen verzichten müsste, die es nur noch gibt, wenn das neue Betreuungsmodell umgesetzt wird. Das aber kann die Hafenschule aus den genannten Gründen nicht.
Der Schiersteiner Ortsbeirat unterstützt die Hafenschule mit der Forderung, das alte Betreuungsmodell vorerst beizubehalten, bis die Schule den Interimsstandort beziehen kann und somit nur noch auf einen Standort angewiesen ist. Das Gremium hat hierzu einen einstimmigen Beschluss getroffen, der umgehend an die Stadt übermittelt wurde.
Ein Zebrastreifen für Schierstein
Juchhu! Wir bekommen einen Zebrastreifen in der Rheingaustraße auf Höhe zur Gartenstadt.
Die Freude darüber ist sehr ernst gemeint! Wir brauchen diesen Zebrastreifen, um einen sicheren Überweg für alle zu haben, die nicht die beiden gut 400 Meter voneinander entfernten Ampelanlagen bei Tegut und Penny bzw. an der Kreuzung Reichsapfelstraße/Wasserrolle benutzen wollen.
Dazu kann es ja gute Gründe geben. Zum Beispiel wenn man von der Turnhalle in der Ehrengartstraße kommt und gegenüber in die Gartenstadt möchte. Oder wenn demnächst oder irgendwann (hoffentlich) die Grundschulkinder der Hafenschule zu ihrem vorübergehenden Schulstandort am Saareck laufen – und zurück. Also wirklich: Super! Es wurde Zeit, dass dieser Zebrastreifen eingerichtet wird.
Wobei „Zeit“ ein gutes Stichwort ist, um anhand dieses Zebrastreifens zu beschreiben, wie so ein „Fußgängerüberweg“ in Schierstein entsteht – und zwar bzgl. der politischen Wege, die dafür zurückzulegen sind.
Spoiler – der Entstehungsprozess zieht sich über fast 5 Jahre:
3. März 2021: Der Ortsbeirat Schierstein beantragt, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Querungshilfe in der Rheingaustraße in Höhe der Emil-Dietz-Straße zu prüfen – https://piwi.wiesbaden.de/dokument/v/2575684
24. April 2021: Das Verkehrsdezernat antwortet, dass zunächst „Erhebungen zur Verkehrsstärke des KFZ-Verkehrs und der Fußgängerfrequenz“ durchgeführt werden müssen – https://piwi.wiesbaden.de/dokument/v/2693971
6. Juli 2021: Die angekündigte Verkehrszählung auf der Rheingaustraße in Höhe der Emil-Dietz-Straße am vorhandenen Fahrbahnteiler zur Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird durchgeführt.
26. November 2021: Dem Ortsbeirat Schierstein wird das Ergebnis der Erhebung vom 6. Juli 2021 durch das Tiefbau- und Vermessungsamt mitgeteilt. Ergebnis: „Aufgrund der festgestellten Verkehrsdaten in der morgendlichen Spitzenstunde ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtlich möglich. Die Maßnahme wird in das Programm Verkehrsberuhigung / Fußgängersicherung aufgenommen.“
Daraufhin tut sich aber fast zwei Jahre nichts – zumindest nichts öffentlich Sichtbares. Der Ortsbeirat Schierstein stellt darum erneut einen Antrag am
13. September 2023: Der Ortsbeirat beantragt, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Querungshilfe in der Rheingaustraße, Höhe Emil-Dietz-Straße, einzurichten – https://piwi.wiesbaden.de/dokument/v/3177494
5. Januar 2024: Der Ortsbeirat erhält eine Mitteilung des Verkehrsdezernenten, der darüber informiert, dass die Planung für den Fußgängerüberweg erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Umsetzung sei für 2024 vorgesehen.
10. Juli 2024: Das Tiefbau- und Vermessungsamt legt dem Ortsbeirat eine Sitzungsvorlage vor, mit der die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Rheingaustraße beschlossen werden soll – https://piwi.wiesbaden.de/sitzung/detail/3221264/tagesordnung/oeffentlich?dokument=v3331639
Der Ortsbeirat stimmt zu, genauso wie am 12.9.2024 der Mobilitätsausschuss, am 18.9.2024 der Finanzausschuss und am 26.9.2024 die Stadtverordnetenversammlung.
Und dann tat sich wieder über ein Jahr nichts – zumindest nichts öffentlich Sichtbares.
24. Oktober 2025: Die Stadt kündigt per Pressemitteilung die Einrichtung des Fußgängerüberwegs an der Rheingaustraße an und beschreibt die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen. Die Baumaßnahmen für den neuen Überweg sollen bis zum 21. November dauern – https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/pressereferat/2025/oktober/251024-Fussgaengerweg
27.10.2025: Die Baustelle für den Fußgängerüberweg wird eingerichtet. Innerhalb nur eines Tages werden zwei vorübergehende Zebrastreifen auf der Rheingaustraße aufgebracht und eine entsprechende Beschilderung aufgestellt.
Wenn alles klappt, hat die Umsetzung des Projekts "Fußgängerüberweg Rheingaustraße" dann vom ersten Antrag am 3. März 2021 bis zu seiner Fertigstellung am 21. November 2025 insgesamt 4 Jahre und 9 Monate gebraucht. Und dabei handelt sich hier nur um einen Zebrastreifen.
Falls jetzt noch jemand Fragen hat, wann die Spielfläche unter der Schiersteiner Brücke eingerichtet wird, wann die Einzeichnung des Bürgersteigparkens vorgenommen wird oder sogar, wann denn endlich die Schiersteiner Schulen saniert bzw. neu gebaut werden: Immer daran denken, ein Zebrastreifen dauert fünf Jahre. Multipliziert mit der Größe oder Komplexität anderer Projekte, kommt man da leicht auf mehrere Jahrzehnte Bearbeitungszeit.
Tödlicher Verkehrsunfall: Mahnwache und Maßnahmen
Tödliche Verkehrsunfälle sorgen unmittelbar für Anteilnahme. Das zeigte die durch den ADFC organisierte Fahrraddemonstration eine Woche nach dem Unfall am 29. September 2025 an der Kreuzung Rheingaustraße/Äppelallee/Hafenweg, bei dem eine 50jährige Radfahrerin starb. Aber auch einen Monat später ist die Betroffenheit in Schierstein noch groß. Darum versammelten sich am 26. Oktober 2025 vor allem Menschen aus Schierstein zu einer von zwei ortsansässigen Bürgerinnen organisierten Mahnwache am Osthafen.
Die Mahnwache galt vor allem der im September verstorbenen Radfahrerin, erinnerte aber auch an den Unfall, bei dem nur wenige Meter entfernt im Hafenweg im Juni 2021 eine weitere Frau ums Leben kam. Sie war damals auf ihrem Fahrrad von einem LKW erfasst worden und starb noch am Unfallort.
Die Organisatorinnen der Mahnwache beschrieben einen weiteren neuralgischen Punkt unmittelbar am Osthafen an der Kreuzung zwischen Hafenweg, Weg zur Bootsrampe und dem neuen breiten Fahrradweg in Richtung Biebrich. Hier sei der nächste Unfall schon vorprogrammiert, weil zum einen Tempo 50 erlaubt sei auf einem Weg, der stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird und andererseits für Ortsunkundige nicht ersichtlich sei, dass an dieser Kreuzung ein Fahrradweg ende.

Der Ortsbeirat Schierstein wird sich in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2025 nochmals mit der prekären Verkehrssituation im Hafenweg beschäftigen und voraussichtlich einen weiteren Antrag zur Verbesserung der Situation an die Stadt stellen.
In seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 hatte das Gremium bereits nochmals bekräftigt, dass die seit Jahren für Schierstein geforderten Geschwindigkeitsreduzierungen endlich von der Stadt umgesetzt werden müssen.
In einem Antrag des Gremiums heißt es hierzu in Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall vom 29. September 2025:
Auch wenn der Unfallhergang bezüglich des tödlich Unfalls mit einer Radfahrerin an der Kreuzung Rheingaustraße/Äppelallee noch nicht abschließend geklärt ist, sieht der Ortsbeirat Schierstein Handlungsbedarf, zumal es sich um den zweiten tödlichen Fahrradunfall in dem Bereich handelt. Wir sehen insbesondere die Notwendigkeit, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger stärker zu schützen. Dies umso mehr als zu erwarten ist, dass der Bereich künftig durch den neuen Radweg zwischen Biebrich und Schierstein sowie den Ausbau der Fläche unter der Schiersteiner Brücke als Parkplatz und Freizeitfläche noch erheblich stärker durch Fahrradfahrer und Fußgänger genutzt wird.
Auch wird die Rheingaustraße durch die provisorische Nutzung der Flächen an der Saarbrücker Allee durch die Hafenschule verstärkt als Schulweg genutzt werden. Und, da die Halle der TG Schierstein künftig für den Schulsport zur Verfügung steht, wird auch die Querung der Rheingaustraße durch (Grund)Schulkinder häufig stattfinden.
Aus den genannten Gründen beschließt der Ortsbeirat:
Der Magistrat der Landeshauptstadt wird gebeten,
den Kreuzungsbereich Rheingaustraße/Äppelallee/Hafenweg durch bauliche und technische Maßnahmen (insbesondere für Radfahrer und Fußgänger) sicherer zu machen.
Die vom Ortsbeirat bereits beantragten Geschwindigkeitsreduzierungen in der Söhnleinstraße, Karl-Lehr-Straße, Reichsapfelstraße und Rheingaustraße zeitnah umzusetzen. In der Rheingaustraße sollte eine Tempo 30 Regelung von der Reichsapfelstraße bis zur Schiersteiner Brücke eingerichtet werden. Siehe Beschlüsse des Ortsbeirats Nr. 0114 vom 02. Oktober 2024 sowie Nr. 0065 vom 16. Juni 2021.
Die vor Jahren beantragte und bereits genehmigte – jedoch immer wieder verschobene – Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Rheingaustraße im Bereich der Emil-Dietz-Straße sollte umgehend umgesetzt werden. (Anmerkung: Die Einrichtung des Zebrastreifens hat aktuell begonnen).
Für die nächste Sitzung am 05. November 2025 soll zudem das Radbüro eingeladen werden, um gemeinsam zu erörtern, welche Verbesserungen der Verkehrsführung möglich sind.
Sporthallen: In den nächsten sechs Jahren wird es eng in Schierstein
In den nächsten sechs Jahren wird es in den Schiersteiner Turnhallen eng, dann werden die EKS und Hafenschule, aber auch die Vereine, die deren Hallen nutzen, sich umstellen und mit weniger Kapazitäten auskommen müssen. Wie die Stadt die Situation für den Schul-und Vereinssport, insbesondere die dortige Jugendarbeit, auffangen will, das möchte Zukunft Schierstein mit einem Antrag im Ortsbeirat zur Sitzung am 1. Oktober 2025 wissen.
Schiersteiner Osthafen: Und täglich grüßt das Murmeltier
Zur Ortsbeiratssitzung am 1. Oktober 2025, um 19 Uhr, diesmal in der Auferstehungsgemeinde, Heinrich-Zille-Straße 48, stellt Zukunft Schierstein erneut einen Antrag zum Schiersteiner Osthafen. "Täglich grüßt das Murmeltier", dürften sich die aufmerksamen Schiersteinerinnen und Schiersteiner denken. Doch die vorherigen vier Anträge des Ortsbeirats zum Osthafen (seit Anfang 2022 !) hat die Stadt Wiesbaden bis heute (26. September 2025) nicht beantwortet, obwohl es um Fragen wie Hochwasserschutz oder Barrierefreiheit geht.
Trotzdem – oder gerade deswegen – müssen wir auch im Oktober 2025 erneut fragen: Wie hält die Stadt es mit dem Osthafen, insbesondere dem dortigen Hochwasserschutz, für den es klare Vorgaben gibt, die auch eingehalten werden müssen, wenn nun der neue Investor Pockrandt seinen Bürokomplex dort realisieren will.
Warum dieser erneute Antrag (hier abrufbar: Antrag Oktober 2025, Hochwasserschutz Osthafen):
Nach deutschem Baurecht ist eine neue Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers untersagt. In diesem "Hochwasser-Bereich" liegen aber Teile des Gebiets am Osthafen, die nun der Investor Pockrandt GmbH mit Bürogebäuden bebauen will.
Um eine Ausnahme von diesem Bauverbot im Hochwassergebiet zu ermöglichen, hatte das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den Osthafen zur Bedingung gemacht, dass ein Stauraumkanal als Ausgleich für die verlorene Überflutungsfläche auf dem Gelände am Osthafen errichtet wird, bevor mit der Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers begonnen wird (siehe: Festsetzungen zum Hochwasserschutz - Stauraumkanal).
Der damalige für die Bebauung des Osthafens zuständige SEG-Vertreter Roland Stöcklin hatte hierzu im November 2024 vor dem Schiersteiner Ortsbeirat geäußert, „zwei Schubkarren Erdaushub“ dürften reichen, um den Retentionsraum – also die Überflutungsfläche – auszugleichen, die durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Der laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehene Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt. (Siehe hierzu auch unseren Bericht auf dieser Homepage sowie den Bericht des Wiesbadener Kuriers ).
Auf (erneute) Nachfragen beim Regierungspräsidium Darmstadt hat sich ergeben, dass sehr wohl zunächst der im Bebauungsplan ausdrücklich festgeschriebene Stauraumkanal gebaut und eine neue wasserrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium beantragt und dazu diverse Unterlagen eingereicht werden müssen.
Dies war bis zum 15. September 2025 offenbar nicht geschehen.
Leider ergeben sich aus den Äußerungen des damaligen SEG-Vertreters ("Stauraumkanal vorerst nicht nötig") Zweifel, ob die Stadt Wiesbaden die Vorgaben in Bezug auf die notwendige wasserrechtliche Genehmigung zur weiteren Bebauung des Osthafens umsetzen wird.
Die Zweifel nähren sich vor allem auch daraus, dass wir bereits an anderer Stelle schmerzlich erfahren haben, dass von den Vorgaben des Bebauungsplans und der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Zusatzvereinbarung (0304 vom 17. September 2020) abgewichen wurde. Beispiele:
- Die zugesagte und beschlossene barrierefreie Zuwegung zur Hafenpromenade wurde nicht realisiert. Die Benutzung des sog. „Eisernen Stegs“ ist für gehbehinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
- Die zugesagte und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplante Neugestaltung des Platzes vor der Bootsrampe am Osthafen ist ebenfalls bis zum heutigen Tag nicht einmal begonnen.
Sollte auch beim Stauraumkanal nicht den Vorgaben gefolgt werden, kann es im Falle eines hundertjährigen Hochwassers zu einer gefährlichen Situation kommen.
Stadt plant Schiersteiner Brücke als Schulstandort
Ein Grundstück östlich neben der Schiersteiner Brücke liegt schon seit Jahren brach. Nun soll eine Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung dort untergebracht werden - die Fluxusschule. Dabei war dieser Standort erst vor kurzem als unzumutbar selbst für die nur übergangsweise Unterbringung der Schiersteiner Erich Kästner-Schule und der Hafenschule durchgefallen. Die Gründe waren allen klar: Die Lage im Gewerbegebiet mit Lärm von der Autobahn und die Gefahr, die gerade auch von der durch LKW viel befahrenen Rheingaustraße ausgeht. Außerdem ist das Grundstück teils mit Altlasten kontaminiert.
Bürobebauung am Osthafen ist und bleibt ein Fehler
Zukunft Schierstein hält weiterhin daran fest und stellt klar: Jedwede weitere Bebauung am Osthafen ist ein großer Fehler. Das gilt vor allem aus klimatischen Gründen, besonders wegen der enormen Hitzebelastung im Schiersteiner Ortskern und am Hafen. Aber auch der Hochwasserschutz spricht gegen eine weitere Bebauung in unmittelbarer Hafen/Rheinnähe.
Die Argumente liegen seit Jahren auf dem Tisch und haben sich seither noch verschärft (dazu auch interessant die neue ARD-Dokumentation "Zugepflastert! Wie schützen wir unsere Städte vor dem Hitzekollaps?" und die Temperaturentwicklung in Wiesbaden in den letzten Jahrzehnten), wurden aber bei der Abstimmung im Jahr 2020 über den Bebauungsplan Osthafen von der Mehrheit der Stadtverordneten nicht nachvollzogen.
Eine einstimmige Befürwortung der jetzt offenbar per Pressemitteilung mitgeteilten Planung für die Bebauung "Harbourside Wiesbaden" am Osthafen, wie sie in einem Beitrag im Wiesbadener Kurier vom 14. August 2025 vermittelt wird, gibt es im Schiersteiner Ortsbeirat nicht. Die Fraktion Zukunft Schierstein, die sich bereits vor ihrer Zeit im Ortsbeirat als Bürgerinitiative unter anderem mit Demos und einer Petition für den Erhalt der Freiflächen am Osthafen eingesetzt hat, ist auch heute noch davon überzeugt, dass die Bebauung – in jeglicher Form – abzulehnen ist. Sie "begrüßt" daher auch jetzt im Ortsbeirat nicht die Pläne der Osthafen-Investoren zum Bau von "Büro-Lofts".
Allerdings ist der Ortsbeirat inzwischen nicht mehr eingebunden in das weitere Prozedere zur Bebauung, da die politischen Entscheidungen hierzu bereits 2020 getroffen wurden. Dennoch setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Mindestvoraussetzungen des Bebauungsplans umgesetzt werden. Hierzu gehört im konkreten Fall der jetzt geplanten weiteren Bebauung ein Stauraumkanal (Hochwasserschutz am Osthafen: SEG-Vertreter hält offenbar zwei Schubkarren Erdaushub für ausreichend), aber auch immer noch die Umsetzung einer barrierefreien Durchwegung vom Kormoranweg zum Osthafen.
Hinzu kommen viele andere "Ausgleichsmaßnahmen", die damals den Schiersteinern in einer "Zusatzvereinbarung" zugesagt wurden:
a) dass unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Schiersteiner Bürgerinnen und Bürger eine Gestaltung/Aufwertung des Platzes an der Bootsrampe (Hafenweg) erfolgt.
b) zu prüfen, wie die naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen in Schierstein, möglichst im unmittelbaren Hafenumfeld, eingesetzt werden können.
c) ein Konzept zum „Parken unter der Schiersteiner Brücke“ zu entwickeln, um den Parkdruck zu vermindern. Dabei sind die Komponenten P&R, LKW Parkplätze und Verbesserung des ÖPNV zu berücksichtigen.
d) das Projekt Osthafen dem Gestaltungsbeirat erneut vorzulegen, sobald eine konkrete Planung in Form eines zu stellenden Bauantrages für die Gebäude vorliegt.
e) gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes weitere stadtklimatische Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes zu prüfen.
f) dem Umweltausschuss über die geplante energieeffiziente Bauweise und das Niederschlagsmanagement zu berichten, sobald ein Bauantrag für die Bereiche SO 2 und SO 3 vorliegt.
















