Liebe Schiersteiner*innen,
wir möchten Ihnen/Euch am kommenden

Samstag, 6. März 2020,
von 8 bis 13 Uhr

die Gelegenheit geben, uns an unserem Infostand vor der Naspa in Schierstein in der Reichsapfelstraße besser kennenzulernen oder einfach nur Infomaterial zu unserer Wählergemeinschaft/Bürgerinitiative mitzunehmen.

Mit Abstand, Masken und viel frischer Luft freuen wir uns auf Ihre/Eure Fragen und Anregungen.🤚😷💨

Bis Samstag!
ZUKUNFT SCHIERSTEIN

Erster Schritt aus dem Verkehrs-Chaos: „Dorfsheriff“ für Schierstein

Die Verkehrsprobleme in Schierstein müssen wir Ihnen nicht näher erläutern. Wir kennen das alle:

  • Im Berufsverkehr quält sich eine lange Blechlawine mitten durch den Ortskern – morgens aus dem Rheingau, abends in den Rheingau.
  • Wer in Schierstein wohnt und nach seinem Heimweg im Dauerstau auf einen Parkplatz vor der Haustür hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Den gibt es natürlich in den engen Gassen nicht – und ganz bestimmt auch nicht an den „Ortsrändern“, wenn das Wetter schön ist und Besucher*innen ihren Feierabend in Schierstein genießen wollen.
  • Schiersteiner*innen, die es wagen, bei schönem Wetter am Wochenende ihren heißbegehrten Stellplatz zu räumen, um selbst ins Umland „auszufliegen“, sollten vor dem frühen Abend nicht heimkehren, wenn sie nicht mitten im Touristenstrom landen wollen, der sich seinen Weg zum Hafen bahnt.

Diese – offen gesagt – miserable Verkehrssituation sorgt dafür, dass sich jeder gern selbst der Nächste ist:

  • Behindertenparkplätze werden zu Kurzzeitparkplätzen.
  • Vor der Drogerie Rossmann wird im absoluten Halteverbot bis zur Ampel an der Wasserrolle geparkt.

  • Der Lieferverkehr für Eisen-Schneider wird dadurch massiv behindert. Der Verkehr staut sich noch weiter zurück, denn die Abbiegespur Richtung Saarstraße ist blockiert.
  • Am Hafen findet man wochentags fast immer einen freien Parkplatz, doch am Wochenende wird geparkt, wo es gerade passt - auch in der Fußgängerzone.
  • Im Ortskern werden die Autos so abgestellt, dass man für das später kommende Zweitfahrzeug noch einen Parkplatz freihält.
  • Autofahrer fahren rückwärts, weil an Engstellen kein Durchkommen ist.
  • Fahrradwege und Fußwege sind ebenfalls Parkplätze.

Diese Aufzählung ließe sich fast unendlich ergänzen.

So mancher von Ihnen wird jetzt seufzen:

„Früher war alles besser.“

Nun ja, vielleicht nicht alles, aber eine Sache mit Sicherheit: Die Verkehrsüberwachung in Schierstein.

Man muss einige Jahre zurückgehen, damals war es so, dass eine feste Mitarbeiterin des Ordnungsamtes für Schierstein zuständig war. Sie war den ganzen Tag vor Ort unterwegs, um auf die Einhaltung der gängigen Regeln, z.B. der StVO zu achten. Sie tauchte urplötzlich und aus dem Nichts auf und wies Parksünder und andere auf ihr Fehlverhalten hin. Das führte zu einer Kultur im Umgang miteinander, die sich von der heute üblichen deutlich unterscheidet. Denn es war ja mit hoher Wahrscheinlichkeit so, dass die „Verkehrssünde“ sofort geahndet wurde.

Kein Mensch weiß, warum dieses erfolgreiche Modell beendet wurde. Heute ist es so, dass es in Schierstein faktisch keine Verkehrsüberwachung mehr gibt, und wenn, dann nur auf Anruf bei einer der vielen Leitstellen. Dort ist leider immer so viel zu tun, dass gerade kein Fahrzeug frei ist.

Wir meinen, es ist an der Zeit wieder zu einer Verkehrsüberwachung zurückzukommen, die diesen Namen auch verdient. Je mehr der gemeine Autofahrer – oder auch der rasende Fahrradfahrer in der Fußgängerzone – sieht, dass Fehlverhalten nicht sanktioniert wird, desto mehr geraten eigentlich doch recht sinnvolle Verkehrsregeln in Vergessenheit.

Das funktioniert wie bei dem weggeworfenen Abfall: Nach der ersten Tüte geht es hurtig weiter – es beschwert sich ja keiner.

Ein Parkplatz unter der Schiersteiner Brücke, den die meisten Lokalpolitiker vehement einfordern, hilft da wenig. Wer jetzt im Parkverbot steht, weil es so schön bequem ist und sich ohnehin niemand darum schert, der wird auch in Zukunft nicht einen ganzen Kilometer zurücklegen wollen, um seinen Wein auf dem Hans-Römer-Platz zu trinken, oder noch weiter laufen, um in der Rheingaustraße einzukaufen oder beim Wassersportverein im Biergarten zu sitzen.

Ohnehin können wir damit rechnen, dass dieser Parkplatz unter der Brücke hauptsächlich den zusätzlichen Verkehr aufnehmen wird, der durch die Bürogebäude am Hafen entsteht. Immerhin etwas. Aber an dem jetzt schon vorherrschenden Verkehrsdesaster im Ortskern und für die dortigen Bewohner, wird sich nichts ändern.

Wir brauchen also wieder einen „Dorfsheriff". Die jüngst angekündigte Fahrradstaffel der kommunalen Verkehrspolizei, die „erstmal vorrangig auf der Rheinschiene unterwegs“ sein soll, ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Also: Mehr Personal und zwar vor Ort!

Wer jetzt abwehrt: „Alles zu teuer“, dem sei gesagt: Nein, alles eine Frage der Organisation:
Ein erster Schritt zur Verbesserung der (finanziellen) Situation ist die Aufhebung der Trennung zwischen Stadtpolizei und Verkehrspolizei. Diese Trennung hat kein Bürger verstanden und zwei Leitstellen sind herausgeschmissenes Geld. Stattdessen gehören so viele Mitarbeiter wie möglich auf die Straße, dort gibt es genug zu tun.

Herbert G. Just


Osthafen: SEG wurde zur Einhaltung der Zusatzbeschlüsse verpflichtet

Die minimalen Zugeständnisse, die in der Stadtverordnetenversammlung in einem gesonderten Beschluss zum Bebauungsplan für den Osthafen festgelegt wurden, sind durch den erforderlichen Gesellschafterbeschluss der SEG gesichert.

Auf Nachfrage der Initiative Zukunft Schierstein teilte Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende am 24. Februar 2021 mit:

"Der Gesellschafterbeschluss der SEG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 2296, wurde Ende Januar 2021 gefasst."

Der Gesellschafterbeschluss entspreche inhaltlich dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und weise die SEG an, dessen Beschlusspunkte 2a-f umzusetzen.

Konkret sind das folgende Zusatzvereinbarungen zum Bebauungsplan Osthafen, mit denen die SEG angewiesen wird:

a) kein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken am Schiersteiner Osthafen zu errichten und die Technikaufbauten möglichst „unsichtbar“ auf dem Kranhaus zu positionieren.

b) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung auszuschließen, dass ein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) durch einen Dritten errichtet werden könnte.

c) dass bei der Errichtung des Bürogebäudes im Bereich SO3 keine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

d) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung sicherzustellen, dass im Bereich SO3 kein Gebäude mit einer Breite über 50 Meter durch einen Dritten errichtet wird.

e) sicherzustellen, dass innerhalb der mit GL festgesetzten Fläche für das Gehrecht ein Korridor (Querschnitt) von mindestens 5 m gewährleistet wird.

f) für den Fall, dass die geplante Durchwegung im Bereich der Schufa nicht barrierefrei ausgeführt wird, auf Grundstücken der SEG die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Zukunft Schierstein hatte auf den Gesellschafterbeschluss gedrängt, um sicherzustellen, dass mindestens diese Einschränkungen bei der anstehenden Bebauung des Osthafens berücksichtigt werden. Denn seit wann und ob überhaupt der Gesellschafterbeschluss vorliegt, war bislang nicht öffentlich bekannt. Die Aufforderung der Stadtverordneten, die SEG in dieser Form in die Pflicht zu nehmen, existierte schon seit der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020.

Ob diese Zusatzbeschlüsse den Bau des im Bild dargestellten achtstöckigen Kranhauses mit überragenden Obergeschossen verhindern wird, scheint unwahrscheinlich. Denn Hochhäuser gemäß § 2 (9) Punkt 1 der HBO 2020 sind "Gebäude von mehr als 22 m Höhe", wobei mit Höhe das "Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist", bezeichnet wird. Die am Osthafen entstehenden Gebäude könnten also deutlich über 22 Metern liegen und per Definition trotzdem keine Hochhäuser sein.

So sehen die Pläne der SEG für den Osthafen aus. Quelle: SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden

Flächenfraß in Wiesbaden stoppen

In Wiesbaden wurde in den vergangenen Jahren viel gebaut und weitere teils großangelegte Bauprojekte sind in Planung oder gerade in der Umsetzung - wie etwa die Bürostadt am Schiersteiner Hafen. Die Versiegelung hat gravierende negative Auswirkungen auf unser Stadtklima. Sie bedeutet andernorts zudem die Vernichtung teils wertvoller Ackerböden wie es am Ostfeld und auch an der sogenannten "Perspektivfläche" Westfeld zwischen Dotzheim und Schierstein der Fall wäre. Der fortschreitende Klimawandel verlangt einen Strategiewechsel von uns!

Wir müssen uns fragen, was ist wirklich notwendig? Brauchen wir noch mehr Büros und Gewerbeflächen? Was geschieht mit den teils oder komplett leerstehenden Gebäuden mitten in unserer Stadt. Warum wird nicht kreativ umgenutzt? Leerstehende Büros zu Wohnraum gemacht usw.

Die Petition richtet den Blick auf das Ostfeld, die Bebauung des Wäldchens an der HSK, die Bebauung des Osthafens in Schierstein, die Perspektivfläche West, die Hammermühle und viele andere Projekte in Wiesbaden.

Hier geht es zur Petition:

Flächenfraß in Wiesbaden stoppen


Am Schiersteiner Osthafen werden erste Fakten geschaffen

Am Rosenmontag 2021 wurden mit Baumfällungen entlang der Ostseite des Schufa-Gebäudes erste Tatsachen zur Bebauung des Areals geschaffen. Betroffen ist das bereits vor dem Beschluss über den Bebauungsplan an einen Investor verkaufte Grundstück, das direkt an das Schufa-Gebäude anschließt.

Für alle anderen Grundstücke sollten gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 Einschränkungen bzgl. der Bebaubarkeit mit der SEG vereinbart werden. Unbekannt ist, ob die Stadt Wiesbaden inzwischen wie vereinbart, einen dazu notwendigen Gesellschafterbeschluss der SEG erwirkt hat. Zukunft Schierstein hat darum heute in einem Brief an Oberbürgermeister Mende nachgefragt, wie weit die Stadt mit der Umsetzung der bereits im September beschlossenen Einschränkungen zur Bebauung des Osthafens ist.

Der Brief ist hier abrufbar:

Brief an OB Mende, Osthafen - Gesellschafterbeschluss SEG, 15.2.2021

Es geht um folgenden Sachverhalt: Flankierend zum Beschluss über den Bebauungsplan Osthafen hatte die Rathauskoalition aus CDU, Grünen und SPD im September 2020 wenige Zugeständnisse bezüglich der Bauhöhen und -breiten am Osthafen beschlossen. Damit sollte unter anderem sichergestellt werden, dass kein Hochhaus auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken errichtet wird und dies auch bei einem Verkauf an einen Investor ausgeschlossen ist. Außerdem sollte vermieden werden, dass eine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

Der beschlossene Bebauungsplan selbst schließt all dies nicht aus. Darum sollte die SEG als möglicher Bauherr oder Vermarkter der Grundstücke in die Pflicht genommen werden. Dazu ist allerdings ein Gesellschafterbeschluss notwendig, den der Magistrat der Stadt Wiesbaden erwirken sollte.

Ob und wann dieser Gesellschafterbeschluss getroffen wurde, ist nicht öffentlich bekannt.
Falls der Magistrat fünf Monate nach der Verabschiedung des Bebauungsplans noch keinen Gesellschafterbeschluss zum Osthafen erwirkt haben sollte, ist die Stadtentwicklungsgesellschaft auch noch nicht verpflichtet, geringere Bauhöhen und -breiten am Osthafen einzuhalten als sie der Bebauungsplan vorsieht. Auch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten „Hochhäuser” und „Bauriegel” an den Hafen setzen.

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom September 2020 würden so ad absurdum geführt. Die Rodungen am Osthafen zeigen, dass keine weitere Zeit verstreichen sollte, um zumindest für die anderen Grundstücke noch zu retten, was gerettet werden kann.


Helau Schierstein: Büttenrede 2021

https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR2s9sjS8chnTCbJlimMrRg9zDtoYYnVROFTzhcieV645GQVqW39eD7sqWA&v=hJPfmmYBiTk&feature=youtu.be


Neue Spielplatz-Broschüre

Die neue Spielplatz-Broschüre führt für Schierstein insgesamt sieben Spielplätze auf - einer davon ist mit einem Stern als "besonders schön" gekennzeichnet: der Spielplatz Elbestraße.

Die Stadt verspricht, bei der Neugestaltung von Spielplätzen in Zukunft auch Kinderwünsche zu berücksichtigen.

Hört sich so an, als könnten unsere kleinen "Bürger*innen" sich dann aktiv einbringen...

Zur Spielplatzbroschüre geht es hier:


Nachgefragt - Schulstandort Osthafen?

Aktuell plant die Stadt Wiesbaden die bauliche Erweiterung der Hafenschule und der Erich Kästner-Schule an ihren Standorten. Zukunft Schierstein fordert diese Variante bereits seit vielen Jahren und unterstützt die aktuellen Planungen.

In Schierstein wird nun aber teilweise darüber diskutiert, ob nicht die Erich Kästner-Schule und/oder die Hafenschule auf dem östlichsten Grundstück am Osthafen im Sondergebiet 3 (SO 3) neu gebaut werden könnten. Wir hatten dazu bereits einen Beitrag veröffentlicht: Schule(n) am Osthafen?

Christian Lahr, Bildungsplaner der Stadt Wiesbaden, hatte diese Möglichkeit bereits in der Ortsbeiratssitzung am 16. Dezember verneint.

Zukunft Schierstein hat nach den Details gefragt, um seine Aussage besser nachvollziehen zu können.
Wir wollten wissen:

  1. wie groß das SO 3 ist,
  2. wieviel qm Grundfläche in etwa für den Neubau der Hafenschule notwendig wären und
  3. wieviel Platz die Erich Kästner-Schule benötigen würde.

Am 2. Februar erreichte uns eine ausführliche Mail von Herrn Lahr, mit der er "nach Rücksprache mit weiteren Fachämtern der Stadt", unsere Fragen beantwortet hat:

"Das Gebiet SO 3 ist ca. 2.500 qm groß, für den Neubau einer Grundschule präferieren wir eine Grundfläche von ca. 6.000 qm, eine weiterführende 4-zügige Schule planen wir auf ca. 10.000 qm ein. Diese Werte können natürlich variieren, wenn im Bestand (um)geplant wird.

Bei dem Gebiet SO3 kommen aber auch noch weitere Faktoren hinzu, die uns von einer Schulplanung absehen lassen: Zum einen ist auch dieses Gebiet von Gewerbeflächen umgeben, was bei dem weitaus größeren Grundstück östlich der Autobahnbrücke, das für einen Neubau der EKS vorgesehen war, auf breite Kritik gestoßen ist und das an dieser Stelle direkt in Nachbarschaft zur Grundschule auch bzgl. des Lärms nicht unproblematisch sein könnte. Hinzu kommt: das SO 3 hat eine Gesamtfläche von ca. 2.500 qm. Bei der GRZ von 0,5 ergibt das 1.250 qm Grundfläche und bei der GFZ von 1,5 eine maximale Brutto-Geschossfläche 3750 qm + 0,75x 1250 qm (Staffelgeschoss ohne Anrechnung auf GFZ): 4687,5 qm.

Bei der gesamten Länge des Baufensters bedeutet das, dass ein Gebäude mit 78,3 m Länge und ca. 16 m Breite (78x16= 1250) entstehen muss, also nahezu das gesamte Baufenster bebaut ist. Und nur die Randflächen von 3m nach Norden und ca. 6m nach Süden frei bleiben sowie die Grundstücksecke zum Hafenweg. Das heißt, es bliebe kein Platz für einen Schulhof, auch die nachzuweisenden Stellplätze (Autos und Fahrräder) wären nur schwer zu realisieren. Schließlich lieg das Gebiet am äußersten Rand des Grundschulbezirks, was in puncto Schulweglänge und –sicherheit zumindest keine Verbesserung darstellt.

Wir werden daher aus all den o.a. Gründen zunächst die bauliche Erweiterung der Hafenschule am bisherigen Standort prüfen und dem Ortsbeirat wie angekündigt über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten."


Wie still ruht der See am Osthafen?

Am Mittwoch, 27. Januar 2021, haben sich Ortsbeiratsmitglieder zu einem informellen Video-Austausch getroffen. Die reguläre für diesen Abend geplante Ortsbeiratssitzung ist entfallen.

Zukunft Schierstein hatte in einem Beitrag daran erinnert, dass aktuell einige Fragen offen sind – unter anderem:

  • Wie geht es weiter mit unseren Schulen, gibt es schon erste Erkenntnisse zum Verbleib von Hafenschule und Erich Kästner-Schule an ihren Standorten?
  • Vor vier Monaten wurde der Bebauungsplan Osthafen beschlossen. Hat bereits ein Investor einen Bauantrag gestellt? Gibt es inzwischen Interessenten für die Grundstücke am östlichen Ende des Areals?
  • Bereits Ende 2019 wurde über die Entwicklung des Grundstücks an der Freudenbergstraße hinter dem Bahnübergang diskutiert. Anwohner berichteten, dass es Gerüchte über den Verkauf des Grundstücks der Firma Georg Luh und der Pferdewiese daneben gebe. Gibt es hierzu Neuigkeiten?

Der stellvertretende Ortsvorsteher, Walter Richters, teilte am Freitag mit, dass alle drei Punkte mit "Nein" zu beantworten seien.

Unbekannt ist auch, ob oder wann der Magistrat der Stadt Wiesbaden den versprochenen Gesellschafterbeschluss zu den Bauhöhen und Baubreiten am Osthafen bei der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) erwirkt hat.

Kurz erklärt:
Die SEG vermarktet die Grundstücke am Osthafen - verkauft also an Investoren, die Büros bauen wollen, oder baut selbst und verkauft dann. Der Gesellschafterbeschluss soll die Stadtentwicklungsgesellschaft verpflichten, bestimmte Bauhöhen und -breiten am Osthafen nicht zu überschreiten. Daran könnten dann auch zukünftige Investoren, die selbst bauen wollen, gebunden werden.

Doch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten "Hochhäuser" und "Bauriegel" an den Hafen setzen. Darum ist es wichtig, dass der Magistrat der Stadt Wiesbaden schnellstmöglich (eigentlich schon vor vier Monaten) die SEG anweist, den Gesellschafterbeschluss zu fassen. Ansonsten wird jede Eingriffsmöglichkeit, die uns im vergangenen September vollmundig in den Zusatzanträgen der Koalitions-Parteien zum Bebauungsplan versprochen wurde, hinfällig.


Unser Flyer zur Ortsbeiratswahl 2021

Seit Ende Januar verteilen wir in ganz Schierstein unseren Flyer. Hier sehen Sie auf einen Blick unsere 10 Eckpunkte und 9 Kandidat*innen für den Schiersteiner Ortsbeirat – zum Öffnen bitte anklicken:

Flyer Zukunft Schierstein, Kommunalwahl 2021


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