Stadt antwortet dem Ortsbeirat nach Jahren auf Fragen zum Osthafen – Teil 2: Vermarktung und "Osthafen-Platz"
Im Oktober 2022 stellte der Ortsbeirat Fragen zum Osthafen. Unter anderem, wollte das Gremium wissen, welche Grundstücke die Stadt vermarkten konnte, seit dem Beschluss im Stadtparlament am 17. September 2020, den Osthafen zu bebauen.
Wörtlich antwortet Dezernent Andreas Kowol auf unsere Frage von vor drei Jahren:
„Für die im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden befindlichen Grundstücke hat seit 2023 eine Marktansprache erfolgt. Das Grundstück für die Teilfläche SO3 konnte 2025 an den Projektentwickler PockrandtManagement GmbH veräußert werden.
Der Vermarktungsprozess ist aufgrund des weiterhin schwierigen Marktumfeldes noch nicht vollständigabgeschlossen. Für die Teilflächen SO1 und SO2 finden ebenfalls Vermarktungsgespräche statt, sind aber derzeitnoch nicht abgeschlossen. Im Juni 2025 konnte ein Letter of Intent für den Verkauf der Teilfläche SO 1 unterschrieben werden, die Ankaufsprüfung ist aber noch nicht abgeschlossen.“


Außerdem wollte der Ortsbeirat im selben Antrag wissen, wann die Weiterentwicklung der Hafenpromenade am Osthafen geplant ist. Hier sind laut dem im September 2020 beschlossenen Bebauungsplan z.B. Verkehrsberuhigungen vorgesehen: Vom Ortskern kommend soll der Rad- und Fußweg an der Promenade bis zum Bootskran ausgebaut werden. Außerdem sollen an der Promenade vor den Baugrundstücken 18 neue Bäume gepflanzt werden. Auch der Bereich der Kreuzung an der Hafenpromenade sollte für die Freizeitnutzung in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern von Schierstein aufgewertet werden. Erste Ideen dazu bietet auch das Rhein-Main-Ufer.Konzept.

Hierauf antworte der Dezernent:
„Fragen in Verbindung mit einem Um- und Ausbau der Hafenpromenade sowie dem daran anschließenden Kreuzungsbereich Hafenpromenade/Hafenweg und die Anbindung dieser Stelle an die Rheingaustraße können ausschließlich durch den Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – beantwortet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Abschnitte befinden.“
Vom Straßenbaulastträger – Tiefbau- und Vermessungsamt – hat der Ortsbeirat allerdings bis heute keine Antwort bekommen. Zur Erklärung: Der Ortsbeirat kann seine Anträge ausschließlich an den Magistrat der Stadt Wiesbaden richten, der dann die Beantwortung in der Stadt veranlasst.
Stadt antwortet dem Ortsbeirat nach Jahren auf Fragen zum Osthafen – Teil 1: Eiserner Steg
Im Oktober 2025 erhielt der Ortsbeirat Antworten auf Fragen, die er in Anträgen vom 13. September 2023 und 12. Oktober 2022 gestellt hatte. Die um zwei bzw. drei Jahre „verzögerte Antwort“ bat der für die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG zuständige Dezernent Kowol zu entschuldigen.
An dieser Stelle geben wir die Antwort des Dezernenten wieder zu
Antrag 23-O-22-0029, Osthafen und Zusatzvereinbarung [alle Fraktionen] vom 13. September 2023: https://piwi.wiesbaden.de/antrag/detail/3175535
Konkret wollte der Ortsbeirat wissen, ob der „Eiserne Steg“ als Durchwegung entlang der SCHUFA zwischen Kormoranweg und Dieter-Horschler-Promenade noch nachträglich barrierefrei hergestellt werden kann.

Dezernent Kowol antwortet hierauf, dass die Fläche von der Stadt an die Schufa veräußert wurde und im Kaufvertrag lediglich die Herstellung der Durchwegung vereinbart sowie das Recht zur Nutzung des Weges gesichert wurde. Die Errichtung eines barrierefreien Zugangs wurde hierbei nicht verhandeIt.
Der Dezernent nutzt seine Antwort leider nicht, um eine lösungsorientierte Richtung einzuschlagen. So geht er z.B. nicht darauf ein, ob noch mit der SCHUFA nachverhandelt werden kann, um die Barrierefreiheit zu erreichen oder wenigstens, ob es technische Möglichkeiten gibt, die Stufe zwischen Fahrradweg und Eisernem Steg anzugleichen bzw. andere pragmatische Lösungen.

Er erläutert außerdem, die aktuelle Vertragslage regele, dass der Weg zusammen mit der Bebauung realisiert werde. (Anmerkung: Die Bebauung am Kormoranweg steht schon seit Jahren.)
Weiter heißt es in der Antwort: „Ich nehme Ihren Beschluss aber zum Anlass, die SEG prüfen zu lassen, ob die Verbindung zur Rheingaustraße zumindest provisorisch geöffnet werden kann.“
Rheingaustraße? Der Ortsbeirat wollte klären, ob der Weg vom Kormoranweg zur Promenade noch barrierefrei gestaltet werden kann. Ein barrierefreier Weg von der mehrere hundert Meter entfernten Rheingaustraße, an der auch üblicherweise nur wenige Spaziergänger zu finden sind, hilft uns hier wenig weiter. Vielleicht muss der Schiersteiner Ortsbeirat das nochmal genauer darstellen und erhält dann hoffentlich früher Antwort.
Resümee:
Der Ortsbeirat hat also zwei Jahre auf eine Antwort gewartet, die niemanden weiterbringt. Weder den Ortsbeirat, noch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und damit auch nicht die Stadt.
Teil 2 folgt bald.
Schiersteiner Osthafen: Und täglich grüßt das Murmeltier
Zur Ortsbeiratssitzung am 1. Oktober 2025, um 19 Uhr, diesmal in der Auferstehungsgemeinde, Heinrich-Zille-Straße 48, stellt Zukunft Schierstein erneut einen Antrag zum Schiersteiner Osthafen. "Täglich grüßt das Murmeltier", dürften sich die aufmerksamen Schiersteinerinnen und Schiersteiner denken. Doch die vorherigen vier Anträge des Ortsbeirats zum Osthafen (seit Anfang 2022 !) hat die Stadt Wiesbaden bis heute (26. September 2025) nicht beantwortet, obwohl es um Fragen wie Hochwasserschutz oder Barrierefreiheit geht.
Trotzdem – oder gerade deswegen – müssen wir auch im Oktober 2025 erneut fragen: Wie hält die Stadt es mit dem Osthafen, insbesondere dem dortigen Hochwasserschutz, für den es klare Vorgaben gibt, die auch eingehalten werden müssen, wenn nun der neue Investor Pockrandt seinen Bürokomplex dort realisieren will.
Warum dieser erneute Antrag (hier abrufbar: Antrag Oktober 2025, Hochwasserschutz Osthafen):
Nach deutschem Baurecht ist eine neue Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers untersagt. In diesem "Hochwasser-Bereich" liegen aber Teile des Gebiets am Osthafen, die nun der Investor Pockrandt GmbH mit Bürogebäuden bebauen will.
Um eine Ausnahme von diesem Bauverbot im Hochwassergebiet zu ermöglichen, hatte das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den Osthafen zur Bedingung gemacht, dass ein Stauraumkanal als Ausgleich für die verlorene Überflutungsfläche auf dem Gelände am Osthafen errichtet wird, bevor mit der Bebauung im Bereich des 100jährigen Hochwassers begonnen wird (siehe: Festsetzungen zum Hochwasserschutz - Stauraumkanal).
Der damalige für die Bebauung des Osthafens zuständige SEG-Vertreter Roland Stöcklin hatte hierzu im November 2024 vor dem Schiersteiner Ortsbeirat geäußert, „zwei Schubkarren Erdaushub“ dürften reichen, um den Retentionsraum – also die Überflutungsfläche – auszugleichen, die durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Der laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehene Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt. (Siehe hierzu auch unseren Bericht auf dieser Homepage sowie den Bericht des Wiesbadener Kuriers ).
Auf (erneute) Nachfragen beim Regierungspräsidium Darmstadt hat sich ergeben, dass sehr wohl zunächst der im Bebauungsplan ausdrücklich festgeschriebene Stauraumkanal gebaut und eine neue wasserrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium beantragt und dazu diverse Unterlagen eingereicht werden müssen.
Dies war bis zum 15. September 2025 offenbar nicht geschehen.
Leider ergeben sich aus den Äußerungen des damaligen SEG-Vertreters ("Stauraumkanal vorerst nicht nötig") Zweifel, ob die Stadt Wiesbaden die Vorgaben in Bezug auf die notwendige wasserrechtliche Genehmigung zur weiteren Bebauung des Osthafens umsetzen wird.
Die Zweifel nähren sich vor allem auch daraus, dass wir bereits an anderer Stelle schmerzlich erfahren haben, dass von den Vorgaben des Bebauungsplans und der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Zusatzvereinbarung (0304 vom 17. September 2020) abgewichen wurde. Beispiele:
- Die zugesagte und beschlossene barrierefreie Zuwegung zur Hafenpromenade wurde nicht realisiert. Die Benutzung des sog. „Eisernen Stegs“ ist für gehbehinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
- Die zugesagte und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplante Neugestaltung des Platzes vor der Bootsrampe am Osthafen ist ebenfalls bis zum heutigen Tag nicht einmal begonnen.
Sollte auch beim Stauraumkanal nicht den Vorgaben gefolgt werden, kann es im Falle eines hundertjährigen Hochwassers zu einer gefährlichen Situation kommen.
Bürobebauung am Osthafen ist und bleibt ein Fehler
Zukunft Schierstein hält weiterhin daran fest und stellt klar: Jedwede weitere Bebauung am Osthafen ist ein großer Fehler. Das gilt vor allem aus klimatischen Gründen, besonders wegen der enormen Hitzebelastung im Schiersteiner Ortskern und am Hafen. Aber auch der Hochwasserschutz spricht gegen eine weitere Bebauung in unmittelbarer Hafen/Rheinnähe.
Die Argumente liegen seit Jahren auf dem Tisch und haben sich seither noch verschärft (dazu auch interessant die neue ARD-Dokumentation "Zugepflastert! Wie schützen wir unsere Städte vor dem Hitzekollaps?" und die Temperaturentwicklung in Wiesbaden in den letzten Jahrzehnten), wurden aber bei der Abstimmung im Jahr 2020 über den Bebauungsplan Osthafen von der Mehrheit der Stadtverordneten nicht nachvollzogen.
Eine einstimmige Befürwortung der jetzt offenbar per Pressemitteilung mitgeteilten Planung für die Bebauung "Harbourside Wiesbaden" am Osthafen, wie sie in einem Beitrag im Wiesbadener Kurier vom 14. August 2025 vermittelt wird, gibt es im Schiersteiner Ortsbeirat nicht. Die Fraktion Zukunft Schierstein, die sich bereits vor ihrer Zeit im Ortsbeirat als Bürgerinitiative unter anderem mit Demos und einer Petition für den Erhalt der Freiflächen am Osthafen eingesetzt hat, ist auch heute noch davon überzeugt, dass die Bebauung – in jeglicher Form – abzulehnen ist. Sie "begrüßt" daher auch jetzt im Ortsbeirat nicht die Pläne der Osthafen-Investoren zum Bau von "Büro-Lofts".
Allerdings ist der Ortsbeirat inzwischen nicht mehr eingebunden in das weitere Prozedere zur Bebauung, da die politischen Entscheidungen hierzu bereits 2020 getroffen wurden. Dennoch setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Mindestvoraussetzungen des Bebauungsplans umgesetzt werden. Hierzu gehört im konkreten Fall der jetzt geplanten weiteren Bebauung ein Stauraumkanal (Hochwasserschutz am Osthafen: SEG-Vertreter hält offenbar zwei Schubkarren Erdaushub für ausreichend), aber auch immer noch die Umsetzung einer barrierefreien Durchwegung vom Kormoranweg zum Osthafen.
Hinzu kommen viele andere "Ausgleichsmaßnahmen", die damals den Schiersteinern in einer "Zusatzvereinbarung" zugesagt wurden:
a) dass unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Schiersteiner Bürgerinnen und Bürger eine Gestaltung/Aufwertung des Platzes an der Bootsrampe (Hafenweg) erfolgt.
b) zu prüfen, wie die naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen in Schierstein, möglichst im unmittelbaren Hafenumfeld, eingesetzt werden können.
c) ein Konzept zum „Parken unter der Schiersteiner Brücke“ zu entwickeln, um den Parkdruck zu vermindern. Dabei sind die Komponenten P&R, LKW Parkplätze und Verbesserung des ÖPNV zu berücksichtigen.
d) das Projekt Osthafen dem Gestaltungsbeirat erneut vorzulegen, sobald eine konkrete Planung in Form eines zu stellenden Bauantrages für die Gebäude vorliegt.
e) gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes weitere stadtklimatische Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes zu prüfen.
f) dem Umweltausschuss über die geplante energieeffiziente Bauweise und das Niederschlagsmanagement zu berichten, sobald ein Bauantrag für die Bereiche SO 2 und SO 3 vorliegt.
Ortsbeiratssitzung: Absage von Schuldezernent und Osthafen-Investor
Wer sich auf eine Ortsbeiratssitzung mit Infos aus erster Hand zum Neubau der Erich Kästner-Schule und zu den Investorenplänen am Osthafen gefreut hat, der wird enttäuscht sein. Anders als auf der Tagesordnung zur Sitzung am 26. Februar 2025 angekündigt, wird das Schuldezernat nicht teilnehmen, und auch Pockrandt (zwar nicht öffentlich angekündigt, aber eingeladen) kommt nicht:
- Dezernent Henning Schmehl richtet aus, er sei terminlich verhindert.
- Der Projektentwickler für den Osthafen, Pockrandt, empfindet sich als "nicht präsentationsfähig" und kommt mit dieser Begründung nicht in den Ortsbeirat.
Die (auch von der Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft, SEG, angestoßenen) "EKS-Umplanungen" nehmen also erstmal ohne den Schiersteiner Ortsbeirat ihren Lauf. Eine Sitzungsvorlage zur Prüfung, ob die EKS in das Rheingau-Palais integriert werden kann, hat Schmehl in Auftrag gegeben. Bevor die fertig ist, erhält der Ortsbeirat offenbar auch keine Antwort auf seine Fragen zur EKS im Rheingau-Palais aus der Sitzung vom 22. Januar 2025.
Dass der Osthafen-Projektentwickler nicht erscheint, weil er "nicht präsentationsfähig" sei, ist erstaunlich. Konnte er doch zur Immobilienmesse in München Expo Real im Herbst 2024 schon (gemeinsam mit der Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft, SEG) einem Fachpublikum das neue Projekt am Osthafen präsentieren.
Schade ist die Absage zudem, weil Pockrandt-Chef Schäfer noch im Oktober 2024 gegenüber dem Wiesbadener Kurier äußerte, ihm sei ein Einvernehmen mit dem Ortsbeirat wichtig. Um dieses Einvernehmen herzustellen, müsste man sich und die gegenseitigen Vorstellungen, Wünsche, Sorgen ja zumindest einmal kennenlernen – am besten bevor alle Planungen in Stein gemeißelt sind und Bagger rollen. Außerdem sind auch noch viele Fragen zum Projekt am Osthafen offen, die der Schiersteiner Ortsbeirat bereits im November 2024 gestellt hat.
Und wenn schon nicht zum Osthafen, so hätte Pockrandt vielleicht etwas zur Diskussion um den Umzug der Erich Kästner-Schule in das Rheingau-Palais an der Söhnleinstraße beitragen können. Dazu war der Projektentwickler zwar nicht eingeladen, doch dürfte er die Umgebung gut kennen, hat er doch auch das Wohnareal „Söhnlein-Palais“ auf dem ehemaligen Söhnleingelände entwickelt.
Und auch der Vermarkter Two Rivers, der die geplanten neuen Büroflächen am Osthafen vermarktet ("Das Bürogebäude soll über rund 3.000 m² Nutzfläche verfügen. Besonderheit ist, dass die insgesamt acht Lofts im Teileigentum zu erwerben sind. Die Kaufpreise beginnen bei 6.950 €/m²." Quelle: Homepage Two Rivers), kennt sich aus mit dem Rheingau-Palais. Bereits am 1. Oktober 2023 hat Two Rivers vermeldet, dass es den exklusiven Alleinverkaufsauftrag für das Rheingau-Palais erhalten hat (aktuell mit ca. 11.300 m² Mietfläche als Büroimmobilie genutzt, Quelle: Homepage Two Rivers).
Da bekommt man das Gefühl, dass sich bei den Großprojekten in Schierstein irgendwie alle kennen (Pockrandt, Two Rivers, SEG, die zuständigen Dezernenten) und immer wieder die gleichen Leute dabei sind - außer der Ortsbeirat, der die von den Projekten betroffenen Menschen vertreten soll.
Hochwasserschutz am Osthafen: SEG-Vertreter hält offenbar zwei Schubkarren Erdaushub für ausreichend
In der Ortsbeiratssitzung am 13. November 2024, hatte Schierstein überraschend Besuch von Roland Stöcklin, Geschäftsführer der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft. Er sei extra wegen eines Antrags zum Osthafen gekommen, der auf der Tagesordnung zur Ortsbeiratssitzung stand. Angekündigt hatte er sein Kommen nicht und musste daher zwei Stunden warten, bis er sich zum Antrag äußern konnte, um - wie er dem Gremium erklärte - so die Verwaltung von unnötigem Schriftverkehr mit dem Schiersteiner Gremium zu entlasten. Zum Thema Hochwasserschutz und Bauen im Überschwemmungsgebiet äußerte er: Zwei Schubkarren Erdaushub dürften reichen, um den Retentionsraum auszugleichen, der durch die nun geplante Bebauung am Osthafen zerstört wird. Ein laut Bebauungsplan für den Hochwasserschutz zwingend vorgesehener Stauraumkanal werde darum vorerst nicht benötigt.
Gibt es Parkplätze für die neuen Büros am Osthafen?
Die angespannte Parksituation in Schierstein ist hinlänglich bekannt. Ein Grund, warum auch im Zusammenhang mit der Bebauung am Osthafen immer ausreichend Parkplätze für die zusätzlichen Mitarbeitenden in den neuen Büros gefordert wurden. Insgesamt sollen nun 4.000 qm Bürofläche entstehen, doch wie sieht es mit den dazugehörigen Parkplätzen aus?
Hochwasserschutz am Osthafen?
Wie ist es um den Hochwasserschutz am Osthafen bestellt? Diese Frage stellt sich vor allem jetzt, da es mit der Bebauung dort weitergehen soll. Diesmal im Bereich des 100jährigen Hochwassers – also im Überflutungsgebiet, wenn der Rhein auf einen Pegel steigt, der im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Dass solche „Jahrhundertfluten“ inzwischen leider häufiger auftreten können als „einmal in 100 Jahren“ hat Deutschland allein in den vergangenen Monaten erfahren.
Der Bebauungsplan „Osthafen“ sieht darum auch zwingend einen Stauraumkanal vor, um die durch eine Bebauung verlorene Retentionsfläche (also die Überflutungsfläche) am Osthafen zu ersetzen. Denn klar ist: Jede Versiegelung verringert den Schutz vor Hochwasser. Nicht nur für die neu entstehenden Gebäude, sondern auch für die bereits bestehende Bebauung flussabwärts – in diesem Fall auch und gerade in Schierstein.

Laut den sogenannten „Textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan gilt:
„Mit der Errichtung oberirdischer baulicher Anlagen auf Flächen, die innerhalb der in der Planzeichnung dargestellten HQ-100 Linie (Anm.: Bereich eines Jahrhunderthochwassers) des Hochwasserrisikomanagementplans liegen, darf erst begonnen werden nachdem der Stauraumkanal in Betrieb genommen worden ist.“
Die noch unbebauten Flächen am Osthafen liegen – wie schon ausgeführt – sämtlich im Bereich des 100jährigen Hochwassers – HQ-100. Das heißt, der Stauraumkanal müsste errichtet und in Betrieb genommen werden, bevor der Projektentwickler der nun angedachten Bürobebauung am Osthafen, die Pockrandt Management GmbH, mit der Bebauung seines Grundstücksteils beginnt.
Den Menschen in Schierstein sollte unbedingt daran gelegen sein, dass dieses „Bauwerk“ nicht in „Vergessenheit“ gerät (so wie der im Bebauungsplan eingezeichnete barrierefreie Zugang vom Kormoranweg zum Hafen). Interessant ist auch: Wer ist für die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung des Stauraumkanals zuständig und wer trägt die Kosten hierfür? Und nicht zuletzt: Wann wird der Stauraumkanal errichtet?
Die Fraktion Zukunft Schierstein stellt unter anderem zu diesen Fragen einen Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 13. November 2024.
Osthafen: Jubiläum mit gemischten Gefühlen
Vier Jahre ist es nun her, dass die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. September 2020 einen Bebauungsplan für den Schiersteiner Osthafen beschloss. Doch inzwischen ist es sehr still geworden um den Osthafen und das, obwohl es der Stadt im Jahr 2020 gar nicht schnell genug gehen konnte mit der Durchsetzung des Bebauungsplans.
Schiersteiner Brücke: Freizeitfläche soll teilweise eingerichtet werden
Unter der Schiersteiner Brücke soll eine große Freizeitfläche entstehen. Das ist bereits seit Jahren erklärter Wille - nicht nur im Ortsbeirat Schierstein, sondern inzwischen auch in der Stadtpolitik. Die ursprünglichen Pläne, die komplette Fläche zwischen Schiersteiner Hafengebiet und Biebricher Rheinwiesen als Großparkplatz zu nutzen, wurden zugunsten einer Kompromisslösung, für die sich der Ortsbeirat stark gemacht hatte, verworfen. Der Kompromiss sieht aktuell wie folgt aus:

Parkplätze werden unterhalb der Rheingaustraße bis zur Höhe des Hafenwegs eingerichtet. Danach folgt eine sogenannte Multifunktionsfläche mit beweglichen Spielelementen, die im Bedarfsfall abgebaut werden können, um die Fläche anderweitig zu nutzen. Das letzte Drittel hin zum Rhein soll mittelfristig als feste Freizeitfläche ausgebaut werden.
Mit einer Vorlage zur Sitzung des Ortsbeirats soll nun zunächst die Multifunktionsfläche vorbereitet werden. Die Planungen hierfür sehen wie folgt aus:

Im Wesentlichen werden Möglichkeiten zum Skaten, ein Pumptrack, ein Streetbasketballfeld und eine Tischtennisplatte sowie Sitzgelegenheiten eingerichtet. Die Verantwortlichen im Stadtplanungsamt haben sich bei den Planungen hierfür von den Ergebnissen der Bürgerbefragung leiten lassen, die 2021 im Rahmen der Erstellung des Rhein-Main-Ufer.Konzepts von der Stadt durchgeführt wurde.
Die Kosten für den ersten Teilabschnitt "Multifunktionsfläche" belaufen sich für die Stadt auf 180.000 Euro:

Zu den weiteren in der Gesamtplanung für das Areal vorgesehenen Einrichtungen – unter anderem eine Toilettenanlage – gibt es noch keine Detailplanung, was vermutlich auch der aktuell angespannten Finanzsituation der Stadt Wiesbaden zu geschuldet ist. In der Ortsbeiratssitzung ist daher auch nur die genannte Multifunktionsfläche Gegenstand der Beratung und Entscheidung.









