Zukunft Schierstein vor Ort: Gestaltung Osthafen

Treffen Sie Zukunft Schierstein vor Ort und sprechen Sie mit uns über die Gestaltung des Osthafens:

  • am Samstag, 17. April 2021, um 10 Uhr und
  • am Donnerstag, 22. April 2021, um 18 Uhr

am Schiersteiner Osthafen an der Brachfläche oberhalb der Bootsrampe

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Bürgervorschlag: Konzept für Neugastronomen am Osthafen

Familie Kulicke hat sich Gedanken dazu gemacht, wie Besucher dazu gebracht werden können, den geplanten Parkplatz unter der Brücke zu nutzen. Ein Gastro-Angebot auf den bislang unbeplanten Brachflächen am Osthafen könnte die Lösung sein:

 

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Freizeitgelände zwischen Hafen und Rhein

Im Zuge des Neubaus der Schiersteiner Brücke soll sich auch das direkte Umfeld der Schiersteiner Brücke verändern. Pläne für einen Großparkplatz hat Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol bereits vorgestellt. Weniger Beachtung fand dabei bisher Kowols Aufforderung, sich in die Planungen für das freiwerdende Grundstück zwischen Raiffeisen-Silo und Brücke einzubringen. Auf den ersten Blick erscheint das nicht unbedingt als das attraktivste Grundstück im Hafenumfeld. Aber es ist nunmal das einzige, auf dem wir offenbar noch frei über die Nutzung entscheiden können und das zumindest eine beachtliche Größe hat, um hier eine größere zusammenhängende Fläche zu entwickeln.

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Bürgervorschlag: Outdoor-Fitness-Park am Osthafen

Uns erreichte ein Bürgervorschlag zur Umgestaltung des 1.000 bis 2.000 qm großen Dreiecks aus Gras und Bäumen an der Spitze des Schiersteiner Osthafens ungefähr vor dem Raiffeisen-Silo.

Der Vorschlag ist so detailliert erläutert und mit einem Für und Wider versehen ist, dass wir ihn gerne hier mit Ihnen teilen und zur Diskussion stellen möchten.

Haben Sie Anregungen dazu oder eigene (auch andere) Ideen für diese (oder andere) Flächen und Projekte in Schierstein?
Dann schreiben Sie uns: info@zukunft-schierstein.de

Outdoor-Fitness-Park für jedermann

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Veränderungen am Rheinufer - Entwurf für Bismarksaue

Am Donnerstag Nachmittag, 18. März 2021, hat das Umweltamt zusammen mit Stadtrat Andreas Kowol einen Entwurf für Veränderungen auf der Bismarksaue vorgestellt. Während eines Rundgangs erläuterten Vertreter des Umweltamtes, darunter auch Amtsleiter Dr. Klaus Friedrich, einigen Ortsbeiratsmitgliedern und uns „Neuen“ von Zukunft Schierstein ihre Vorstellungen für die Bismarksaue.

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Kompensation für Bürobauten am Osthafen – Park & Ride unter der Schiersteiner Brücke

Anfang März hat Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr, sowohl im Schiersteiner Ortsbeirat als auch in einer Online-Sitzung über die Pläne für das Osthafen-Umfeld und einen Park & Ride-Parkplatz unter der Schiersteiner Brücke informiert.

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Osthafen: SEG wurde zur Einhaltung der Zusatzbeschlüsse verpflichtet

Die minimalen Zugeständnisse, die in der Stadtverordnetenversammlung in einem gesonderten Beschluss zum Bebauungsplan für den Osthafen festgelegt wurden, sind durch den erforderlichen Gesellschafterbeschluss der SEG gesichert.

Auf Nachfrage der Initiative Zukunft Schierstein teilte Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende am 24. Februar 2021 mit:

"Der Gesellschafterbeschluss der SEG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 2296, wurde Ende Januar 2021 gefasst."

Der Gesellschafterbeschluss entspreche inhaltlich dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und weise die SEG an, dessen Beschlusspunkte 2a-f umzusetzen.

Konkret sind das folgende Zusatzvereinbarungen zum Bebauungsplan Osthafen, mit denen die SEG angewiesen wird:

a) kein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken am Schiersteiner Osthafen zu errichten und die Technikaufbauten möglichst „unsichtbar“ auf dem Kranhaus zu positionieren.

b) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung auszuschließen, dass ein Hochhaus (gemäß §2 (9) Punkt 1 der HBO 2020) durch einen Dritten errichtet werden könnte.

c) dass bei der Errichtung des Bürogebäudes im Bereich SO3 keine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

d) bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke zur weiteren Entwicklung sicherzustellen, dass im Bereich SO3 kein Gebäude mit einer Breite über 50 Meter durch einen Dritten errichtet wird.

e) sicherzustellen, dass innerhalb der mit GL festgesetzten Fläche für das Gehrecht ein Korridor (Querschnitt) von mindestens 5 m gewährleistet wird.

f) für den Fall, dass die geplante Durchwegung im Bereich der Schufa nicht barrierefrei ausgeführt wird, auf Grundstücken der SEG die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Zukunft Schierstein hatte auf den Gesellschafterbeschluss gedrängt, um sicherzustellen, dass mindestens diese Einschränkungen bei der anstehenden Bebauung des Osthafens berücksichtigt werden. Denn seit wann und ob überhaupt der Gesellschafterbeschluss vorliegt, war bislang nicht öffentlich bekannt. Die Aufforderung der Stadtverordneten, die SEG in dieser Form in die Pflicht zu nehmen, existierte schon seit der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020.

Ob diese Zusatzbeschlüsse den Bau des im Bild dargestellten achtstöckigen Kranhauses mit überragenden Obergeschossen verhindern wird, scheint unwahrscheinlich. Denn Hochhäuser gemäß § 2 (9) Punkt 1 der HBO 2020 sind "Gebäude von mehr als 22 m Höhe", wobei mit Höhe das "Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist", bezeichnet wird. Die am Osthafen entstehenden Gebäude könnten also deutlich über 22 Metern liegen und per Definition trotzdem keine Hochhäuser sein.

So sehen die Pläne der SEG für den Osthafen aus. Quelle: SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden

Am Schiersteiner Osthafen werden erste Fakten geschaffen

Am Rosenmontag 2021 wurden mit Baumfällungen entlang der Ostseite des Schufa-Gebäudes erste Tatsachen zur Bebauung des Areals geschaffen. Betroffen ist das bereits vor dem Beschluss über den Bebauungsplan an einen Investor verkaufte Grundstück, das direkt an das Schufa-Gebäude anschließt.

Für alle anderen Grundstücke sollten gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 Einschränkungen bzgl. der Bebaubarkeit mit der SEG vereinbart werden. Unbekannt ist, ob die Stadt Wiesbaden inzwischen wie vereinbart, einen dazu notwendigen Gesellschafterbeschluss der SEG erwirkt hat. Zukunft Schierstein hat darum heute in einem Brief an Oberbürgermeister Mende nachgefragt, wie weit die Stadt mit der Umsetzung der bereits im September beschlossenen Einschränkungen zur Bebauung des Osthafens ist.

Der Brief ist hier abrufbar:

Brief an OB Mende, Osthafen - Gesellschafterbeschluss SEG, 15.2.2021

Es geht um folgenden Sachverhalt: Flankierend zum Beschluss über den Bebauungsplan Osthafen hatte die Rathauskoalition aus CDU, Grünen und SPD im September 2020 wenige Zugeständnisse bezüglich der Bauhöhen und -breiten am Osthafen beschlossen. Damit sollte unter anderem sichergestellt werden, dass kein Hochhaus auf den im Eigentum der SEG befindlichen Grundstücken errichtet wird und dies auch bei einem Verkauf an einen Investor ausgeschlossen ist. Außerdem sollte vermieden werden, dass eine Gebäudebreite über 50 Meter realisiert wird.

Der beschlossene Bebauungsplan selbst schließt all dies nicht aus. Darum sollte die SEG als möglicher Bauherr oder Vermarkter der Grundstücke in die Pflicht genommen werden. Dazu ist allerdings ein Gesellschafterbeschluss notwendig, den der Magistrat der Stadt Wiesbaden erwirken sollte.

Ob und wann dieser Gesellschafterbeschluss getroffen wurde, ist nicht öffentlich bekannt.
Falls der Magistrat fünf Monate nach der Verabschiedung des Bebauungsplans noch keinen Gesellschafterbeschluss zum Osthafen erwirkt haben sollte, ist die Stadtentwicklungsgesellschaft auch noch nicht verpflichtet, geringere Bauhöhen und -breiten am Osthafen einzuhalten als sie der Bebauungsplan vorsieht. Auch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten „Hochhäuser” und „Bauriegel” an den Hafen setzen.

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom September 2020 würden so ad absurdum geführt. Die Rodungen am Osthafen zeigen, dass keine weitere Zeit verstreichen sollte, um zumindest für die anderen Grundstücke noch zu retten, was gerettet werden kann.


Nachgefragt - Schulstandort Osthafen?

Aktuell plant die Stadt Wiesbaden die bauliche Erweiterung der Hafenschule und der Erich Kästner-Schule an ihren Standorten. Zukunft Schierstein fordert diese Variante bereits seit vielen Jahren und unterstützt die aktuellen Planungen.

In Schierstein wird nun aber teilweise darüber diskutiert, ob nicht die Erich Kästner-Schule und/oder die Hafenschule auf dem östlichsten Grundstück am Osthafen im Sondergebiet 3 (SO 3) neu gebaut werden könnten. Wir hatten dazu bereits einen Beitrag veröffentlicht: Schule(n) am Osthafen?

Christian Lahr, Bildungsplaner der Stadt Wiesbaden, hatte diese Möglichkeit bereits in der Ortsbeiratssitzung am 16. Dezember verneint.

Zukunft Schierstein hat nach den Details gefragt, um seine Aussage besser nachvollziehen zu können.
Wir wollten wissen:

  1. wie groß das SO 3 ist,
  2. wieviel qm Grundfläche in etwa für den Neubau der Hafenschule notwendig wären und
  3. wieviel Platz die Erich Kästner-Schule benötigen würde.

Am 2. Februar erreichte uns eine ausführliche Mail von Herrn Lahr, mit der er "nach Rücksprache mit weiteren Fachämtern der Stadt", unsere Fragen beantwortet hat:

"Das Gebiet SO 3 ist ca. 2.500 qm groß, für den Neubau einer Grundschule präferieren wir eine Grundfläche von ca. 6.000 qm, eine weiterführende 4-zügige Schule planen wir auf ca. 10.000 qm ein. Diese Werte können natürlich variieren, wenn im Bestand (um)geplant wird.

Bei dem Gebiet SO3 kommen aber auch noch weitere Faktoren hinzu, die uns von einer Schulplanung absehen lassen: Zum einen ist auch dieses Gebiet von Gewerbeflächen umgeben, was bei dem weitaus größeren Grundstück östlich der Autobahnbrücke, das für einen Neubau der EKS vorgesehen war, auf breite Kritik gestoßen ist und das an dieser Stelle direkt in Nachbarschaft zur Grundschule auch bzgl. des Lärms nicht unproblematisch sein könnte. Hinzu kommt: das SO 3 hat eine Gesamtfläche von ca. 2.500 qm. Bei der GRZ von 0,5 ergibt das 1.250 qm Grundfläche und bei der GFZ von 1,5 eine maximale Brutto-Geschossfläche 3750 qm + 0,75x 1250 qm (Staffelgeschoss ohne Anrechnung auf GFZ): 4687,5 qm.

Bei der gesamten Länge des Baufensters bedeutet das, dass ein Gebäude mit 78,3 m Länge und ca. 16 m Breite (78x16= 1250) entstehen muss, also nahezu das gesamte Baufenster bebaut ist. Und nur die Randflächen von 3m nach Norden und ca. 6m nach Süden frei bleiben sowie die Grundstücksecke zum Hafenweg. Das heißt, es bliebe kein Platz für einen Schulhof, auch die nachzuweisenden Stellplätze (Autos und Fahrräder) wären nur schwer zu realisieren. Schließlich lieg das Gebiet am äußersten Rand des Grundschulbezirks, was in puncto Schulweglänge und –sicherheit zumindest keine Verbesserung darstellt.

Wir werden daher aus all den o.a. Gründen zunächst die bauliche Erweiterung der Hafenschule am bisherigen Standort prüfen und dem Ortsbeirat wie angekündigt über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten."


Wie still ruht der See am Osthafen?

Am Mittwoch, 27. Januar 2021, haben sich Ortsbeiratsmitglieder zu einem informellen Video-Austausch getroffen. Die reguläre für diesen Abend geplante Ortsbeiratssitzung ist entfallen.

Zukunft Schierstein hatte in einem Beitrag daran erinnert, dass aktuell einige Fragen offen sind – unter anderem:

  • Wie geht es weiter mit unseren Schulen, gibt es schon erste Erkenntnisse zum Verbleib von Hafenschule und Erich Kästner-Schule an ihren Standorten?
  • Vor vier Monaten wurde der Bebauungsplan Osthafen beschlossen. Hat bereits ein Investor einen Bauantrag gestellt? Gibt es inzwischen Interessenten für die Grundstücke am östlichen Ende des Areals?
  • Bereits Ende 2019 wurde über die Entwicklung des Grundstücks an der Freudenbergstraße hinter dem Bahnübergang diskutiert. Anwohner berichteten, dass es Gerüchte über den Verkauf des Grundstücks der Firma Georg Luh und der Pferdewiese daneben gebe. Gibt es hierzu Neuigkeiten?

Der stellvertretende Ortsvorsteher, Walter Richters, teilte am Freitag mit, dass alle drei Punkte mit "Nein" zu beantworten seien.

Unbekannt ist auch, ob oder wann der Magistrat der Stadt Wiesbaden den versprochenen Gesellschafterbeschluss zu den Bauhöhen und Baubreiten am Osthafen bei der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) erwirkt hat.

Kurz erklärt:
Die SEG vermarktet die Grundstücke am Osthafen - verkauft also an Investoren, die Büros bauen wollen, oder baut selbst und verkauft dann. Der Gesellschafterbeschluss soll die Stadtentwicklungsgesellschaft verpflichten, bestimmte Bauhöhen und -breiten am Osthafen nicht zu überschreiten. Daran könnten dann auch zukünftige Investoren, die selbst bauen wollen, gebunden werden.

Doch Investoren, die ohne diese Bindung aus dem Gesellschafterbeschluss Grundstücke kaufen, können den Bebauungsplan voll ausschöpfen und die befürchteten "Hochhäuser" und "Bauriegel" an den Hafen setzen. Darum ist es wichtig, dass der Magistrat der Stadt Wiesbaden schnellstmöglich (eigentlich schon vor vier Monaten) die SEG anweist, den Gesellschafterbeschluss zu fassen. Ansonsten wird jede Eingriffsmöglichkeit, die uns im vergangenen September vollmundig in den Zusatzanträgen der Koalitions-Parteien zum Bebauungsplan versprochen wurde, hinfällig.


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